Ausschreibung 1365255: (23010) 609 ISMS Tool
Publiziert am: 29. September 2023
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Sicherheit und Risikomanagement
Das Ziel der Ausschreibung ist, einen Anbieter zu finden, der eine ISMS-Anwendung für die Bundesverwaltung bereitstellen kann. Gesucht wird ein Standardtool, das sich auf die Anforderungen der Bundesverwaltung anpassen lässt. Das Tool bzw. die ISMS-Anwendung muss langfristig wirtschaftlich den grösstmöglichen Nutzen für die Unterstützung der definierten Aufgaben und Abläufe sicherstellen.
Die ISMS-Anwendung muss das Management der Informationssicherheit nach ISO 27001 (folgend wird von der letzten Ausgabe: 2022-10 ausgegangen) unterstützen. Es dient der Optimierung eines Managementsystems, insbesondere im Bereich der Informationssicherheit und unterstützt eine prozessorientierte Vorgehensweise.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. September 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
13. Oktober 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
8. November 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
14. November 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
30 | PRICE | ZK 1 Preis |
30 | QUALITY | ZK 2 Erfüllungsgrad der Kann-Anforderungen |
10 | QUALITY | ZK 3 Anbieterpräsentation |
30 | QUALITY | ZK 4 Bewertung des Testings |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftl./finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 2 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 20) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, mindestens GER Niveau C1) kommunizieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung der deutschen Muttersprache oder nachvollziehbare Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter folgendem Link zu finden.
https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Betriebssicherheitsprüfung
Die Anbieter die einen VERTRAULICH klassifizierten öffentlichen Auftrag erfüllen, müssen unter gewissen Umständen über eine Betriebssicherheitserklärung nach Artikel 7 der Geheimschutzverordnung verfügen. Das Geheimschutzverfahren kann nur mit Einwilligung des Anbieters durchgeführt werden. Der Anbieter muss bestätigen, dass er bereit ist,
a. sich bei Bedarf dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen;
b. bei Bedarf eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der Auftraggeberin zu unterzeichnen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Ziffer 9.4.7 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Die AGB's sind abrufbar unter folgendem Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang Nr. 21, 22 und 23 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 27001 oder gleichwertig verfügt.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
EK12
Schlüsselperson Projektleiter
Der Anbieter bietet nur Schlüsselpersonen an, die die Anforderungen an die Schlüsselpersonen gemäss Kapitel 4.4 des Pflichtenhefts erfüllen. Der angebotene Projektleiter muss über folgende Erfahrungen verfügen:
• Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter von IT-Projekten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Nachweis mittels CV.
EK13
Schlüsselperson Business Analyst
Der Anbieter bietet nur Schlüsselpersonen an, die die Anforderungen an die Schlüsselpersonen gemäss Kapitel 4.4 des Pflichtenhefts erfüllen. Der angebotene Business Analyst muss über folgende Erfahrungen verfügen:
• Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Business Analyst in Software-Entwicklungsprojekten oder in Projekten zur Konfiguration und Parametrisierung von Applikationen.
• Durchführung der Business Analyse in mindestens 1 Projekt zur Konfiguration oder Weiterentwicklung des angebotenen ISMS-Tools.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Nachweis mittels CV.
EK14
Schlüsselperson Software Entwickler
Der Anbieter bietet nur Schlüsselpersonen an, die die Anforderungen an die Schlüsselpersonen gemäss Kapitel 4.4 des Pflichtenhefts erfüllen. Der angebotene Software Entwickler muss über folgende Erfahrungen verfügen:
• Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Applikationsentwickler in Software-Entwicklungsprojekten oder in der Konfiguration und Parametrisierung von Schnittstellen und Applikationen.
• Konfiguration oder Weiterentwicklung des angebotenen ISMS-Tools in mindestens 1 Projekt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Nachweis mittels CV.
EK15
Charakteristische Leistungen
Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen:
• Strategie und Konzeption
• Lieferung der ISMS Software
• Testkonzept, Testplan, Testspezifikation und Testprotokoll
• Betriebshandbuch mit Anweisungen des Anbieters an den IT-Betreiber
• Integrations- und Installationsanleitungen
Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden.
Nachweis
Bestätigung und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Angebot Angaben zum Anbieter Kapitel 2.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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