Zuschlag 1364053: F23129 - DocGenie Lizenzierung, Wartung und Support DocGenie
Publiziert am: 19. Oktober 2023
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Den Zuschlag nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma iDPARC AG, da sie aufgrund des geistigen Eigentums an der Software DocGenie als einzige Anbieterin in der Lage ist, dem Bund die minimal benötigten Lizenzen, Wartungs- und Supportleistungen für den Einsatz der Applikation DocGenie und die Onlineformulare für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bis und mit Abschluss deren Migration per Ende 2024 zur Verfügung zu stellen. Durch das Bundesgerichtsurteil von 17. November 2021 (BGE 148 V 144), wonach auch bei der Bemessung von KAE im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil einzuberechnen ist sowie weiteren Verzögerungen im Projekt ASALfutur, sind für den Bund sowie den Vollzug nicht planbare Mehraufwände entstanden. Ohne eine Verlängerung der Lizenzen von DocGenie hätten die Arbeitslosenkassen für das Erstellen von Dokumenten aus den Daten der Bezügerbewirtschaftung kein Werkzeug mehr zur Verfügung. Schlimmstenfalls würden schweizweit x-hundert Betriebe in Kurzarbeit und weitere Anspruchsberechtigte der Arbeitslosenversicherung (ALV) keine sofortigen Unterstützungsgelder mehr erhalten. Es ist geplant, die Software DocGenie ab Anfang 2025 durch eine bundesinterne Lösung zu ersetzen und die bestehenden Daten dorthinein zu migrieren. Ein Anbieterwechsel kurz vor wie auch in dieser Übergangsphase wäre mit unangemessenen Kosten, Bindung von Ressourcen und vor allem mit erheblichen Risiken für die Erbringung des gesetzlichen Auftrags der Vollzugsstellen der ALV verbunden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.10.2023
-
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag bis 31.12.2024: CHF 667’093.80
- Option bis 31.03.2026: CHF 496'281.60
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...