Ausschreibung 1363737: Hausanschlusskästen 2023
Publiziert am: 15. September 2023
BKW Energie AG
Die BKW beabsichtigt Hausanschlusskästen für das Verteilnetz zu beschaffen. Der Bedarf an Hausanschlusskästen der in den technischen Spezifikationen beschriebenen Typen beträgt jährlich rund 1000 Hausanschlusskästen. Daher hat sich die BKW entschlossen diese im offenen Verfahren auszuschreiben.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. September 2023 | Publikationsdatum | |
15. September 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Zur Teilnahme an der Ausschreibung ist die Registrierung auf simap.ch obligatorisch. |
22. September 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
2. Oktober 2023 | Frist für Fragen | Direkte Kontakte zwischen den Anbietern und Mitarbeitenden der BKW sind untersagt. Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung sind ausschliesslich im simap-Forum in der für das Angebot vorgesehenen Sprache zu stellen und werden dort, für alle Anbieter ersichtlich, beantwortet (Termine siehe Ziffer 1.3) |
31. Oktober 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung der Post, einem Versanddienstleister (massgebend ist das Datum des Poststempels oder der Versandbestätigung, Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) übergeben werden. Es ist eine Versandart zu wählen, welche das Eintreffen innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen sicherstellt. Angebote, die nach dem letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung übergeben werden, gelten als verspätet und werden nicht berücksichtigt. •einmal in Papierform mit allen rechtsgültigen Unterschriften Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform. VERTRAULICH / BITTE NICHT ÖFFNEN Den Versand des Angebotes unter Bekanntgabe der Sendungsnummer per E-Mail an die Ansprechperson unter Ziffer 1.1.2 melden. |
3. November 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung der Post, einem Versanddienstleister (massgebend ist das Datum des Poststempels oder der Versandbestätigung, Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) übergeben werden. Es ist eine Versandart zu wählen, welche das Eintreffen innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen sicherstellt. Angebote, die nach dem letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung übergeben werden, gelten als verspätet und werden nicht berücksichtigt. •einmal in Papierform mit allen rechtsgültigen Unterschriften Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform. VERTRAULICH / BITTE NICHT ÖFFNEN Den Versand des Angebotes unter Bekanntgabe der Sendungsnummer per E-Mail an die Ansprechperson unter Ziffer 1.1.2 melden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Siehe den Vertragsentwurf gemäss Beilage 2.
4.4.1Vorbehalte
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, oder wenn der Vertrag nach dem Zuschlag nicht abgeschlossen werden kann oder vorzeitig beendigt wird, ist die BKW berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 44 Abs. 1 Bst. a IVöB 2019) oder den Auftrag ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Budgets und der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die BKW.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise zur Eignung und zu den generellen Teilnahmebedingungen oder Unterschriften wird die Vergabestelle per E-Mail eine angemessene Nachfrist ansetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen.
Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwerben sich die Anbieter keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art.
4.4.2 Vertragliche Regelung, Währung, Teuerung und Zahlungsbedingungen
Die Währung, allfällige Teuerungen sowie die Zahlungsbedingungen können dem Vertragsentwurf (Beilage 2) entnommen werden.
Mit der Abgabe der Offerte anerkennt der Anbieter die Vertragsbedingungen sowie die dazugehörigen AEB’s der vorliegenden Ausschreibung an und verpflichtet sich im Bestellungsfall, sämtliche Bestimmungen der Ausschreibedokumente anzuerkennen.
Mit der Übergabe des Angebotes anerkennt der Anbieter des Weiteren, dass ihm alle für die Berechnung und Ausführung der Arbeit samt Zubehör massgebenden Tatsachen und Verhältnisse bekannt sind und verpflichtet sich im Bestellungsfall, diesen Rechnung zu tragen.
4.4.3 Erläuterung und Bereinigung
Die BKW kann zur Bereinigung der Angebote und zur Herstellung deren Vergleichbarkeit von den Anbietern Erläuterungen über ihre Eignung und ihr Angebot verlangen.
Es hat keine Marktabklärung stattgefunden.
www.simap.ch (Originaltext) und Amtsblatt des Kantons Bern (gleichentags oder bis 14 Tage später).
Vorliegende Publikation kann innert 20 (zwanzig) Tagen seit deren Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU), Münsterplatz 3a Postfach 3000 Bern 8, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, die Unterschrift der Beschwerdeführenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
Telefon: +41796173503
E-Mail-Adresse:
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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