Ausschreibung 1363021: Beschaffung einer Testeinrichtung für 5G Endgeräte

Publiziert am: 20. März 2024

BAKOM / armasuisse

Beschaffung einer Testeinrichtung für 5G Endgeräte


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 1 Woche
Ort:

Zeit für Fragen: 0 Minuten
Tags:
  • 32000000: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
  • 50000000: Reparatur- und Wartungsdienste
  • 32250000: Mobilfunkgeräte
  • 38552000: Elektronische Messgeräte
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. März 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

18. April 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

13. Mai 2024 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

16. Mai 2024 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. August 2024 Geplanter Projektstart
31. Juli 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE Preis
70 QUALITY Qualität

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen. Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug: Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann: Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist. c) Nachweis der Teilnahmebedingungen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber, sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Teilnahmebedingungen gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.2) einhalten.
E3 Lieferantenselbstdeklaration: Vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenselbstdeklaration
E4 Gesamtverantwortung : Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5 Projektsprache: Die Anbieterin bestätigt, dass sie in der Lage ist, das Projekt über die gesamte Vertragsdauer in deutscher französischer oder englischer Sprache (Wort und Schrift) abzuwickeln.
E6 Qualitätsmanagementsystem: Die Anbieterin verfügt über ein bereits vorhandenes, gültiges Qualitätsmanagementsystem gemäss ISO 9001 oder ein mindestens gleichwertiges Zertifikat oder Handbuch.
E7 Lieferfrist: Die Lieferfrist ist innerhalb maximal 4 Monaten ab Bestellungsdatum zu garantieren.
E8 Vertragsentwurf: Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.
E9 Akzeptanz der AGB des Bundes: Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für die Beschaffung von Güter des Bundes abrufbar unter: http://www.ar.admin.ch

Zusätzliche Informationen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BAKOM / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
Telefon: +41584632323
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1363021 Beschaffung einer Testeinrichtung für 5G Endgeräte