Zuschlag 1362353: Support Profil- und Antennenortungsanlagen
Publiziert am: 5. Oktober 2023
Einkauf SZU
Schweizweit stehen 6 Profil- und Antennenortungsanlagen, welche von der Firma SICK AG spezifisch für die SBB hergestellt und zwischen 2011 und 2015 gebaut wurden. Die Besonderheit der PAO-Anlagen liegt u.a. darin, dass die Zusammenwirkung der Software und der Sensorik auf Algorithmen basieren, worauf die Kalibrierung der kompletten Anlagen aufgebaut ist. Dies wiederum bedingt, dass sämtliche Ersatzteile der PAO-Anlagen kompatibel sein müssen zu den bisherigen.
Sowohl der Einsatz fremder Software als auch fremder Sensorik würde eine komplette Neukalibrierung der PAO-Anlagen voraussetzen, welche im Verhältnis zur verbleibenden Produktlebensdauer von ca. 7 Jahren bis zur Einführung des Ersatzsystems Wayside Intelligence (WIN) im Jahr 2030 durch hohe Kosten und Zeitaufwand unwirtschaftlich wäre. Es müsste eine Kalibrierlehre gebaut werden, welche bei gesperrter Strecke auf einem Schienenfahrzeug durch die Anlage gebracht werden muss. Ausserdem müsste die neue Sensorik durch einen Geometer vermessen werden. Software, Schaltschrankelektronik und Sensorik hängen untrennbar zusammen. Der Ersatz einzelner Komponenten durch einen anderen Anbieter, käme unter Umständen einer Neuentwicklung der gesamten Anlage gleich und würde hohe Kosten mit sich bringen. Damit ist Art 21 Abs 2 Bst. c BöB erfüllt. Kein anderer Hersteller kann die ausgeschriebene Leistung erbringen. Nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand an Zeit und Mitteln wäre ein Anbieterwechsel möglich. Das geistige Eigentum an der Software und Sensorik liegt bei der Firma Sick AG.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
04.10.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Be-schaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden ge-mäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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