Abbruch 1360467: Aussenanzeigen und BeHig-Balkenanzeigen

Publiziert am: 12. September 2023

PostAuto AG

Im Rahmen des Projektes «Aussenanzeige und BehiG Balkenanzeige» sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die verschiedenen Anzeigen pro Los für die Fahrzeuge liefern können. Es handelt sich um Front-, Seiten- und Heckanzeigen für die
Linienbusse (Los 1) und BehiG Balkenanzeigen (Los 2).
Los 2 BehiG-Balkenanzeigen werden nur optional ausgeschrieben. Es wird ein Zuschlag erteilt und mit dem Zuschlagsempfänger ein Vertrag abgeschlossen. Jedoch ist aktuell noch offen, ob und wie viele Anzeigen dann auch bestellt werden.

Es sollen über die kommenden Jahre ca. 600 Fahrzeuge mit den Anzeigen ausgerüstet werden (siehe auch Beilage).

Den Anbietern steht es grundsätzlich frei, Angebote für ein Los oder für beide Lose einzureichen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 31711200: Elektronische Anzeigen
  • 30231300: Bildschirme
  • 48813000: Passagierinformationssystem
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 2:

    BehiG-Balkenanzeigen im Fahrzeug (Optional)
    •BehiG Balkenanzeige einseitig
    •BehiG Balkenanzeige doppelseitig
    •Halterung für einseitige Montage
    •Halterung für doppelseitige Montage
    •Kabel


Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
17. Februar 2023

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:
  • Kein Anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen.

Bemerkung:

Kein Anbieter hat sämtliche, technische Spezifikationen erfüllt (Art. 43 Abs. 1 Bst. b BöB).
Den Anbietern werden die Gründe in einem Schreiben individuell erläutert.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

PostAuto AG
Wankdorfallee 4
3030 Bern
Telefon: +41583415921
E-Mail-Adresse:  
wto-aabba@post.ch