Ausschreibung 1357997: GeoSI 2.0 GIS-Entwickler/in
Publiziert am: 21. August 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA
Das Projekt GeoSI ist im Jahr 2021 gestartet und hat das Ziel, ein Geoinformationsportal zu erstellen, welches die Informationen von verschiedenen Fachapplikationen zusammenführt und darstellen kann. Das Geoportal wurde agil in einem MVP erstellt und im Februar 2023 in den Betrieb überführt. Nun geht es darum neue Funktionalitäten und Daten von weiteren Fachapplikationen zu integrieren. Das Projekt wird gemäss Vorgehensmethode SAFe agil geführt. Zur Unterstützung vom Projekt GeoSI sucht das ASTRA geeignete GIS-Entwickler/innen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich von seinem Standort aus. Die Sitzungen finden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers (ASTRA Zentrale, Bern-Ittigen) statt. Die Zeremonien im SAFe Context finden wahlweise im ASTRA in Ittigen oder beim Leistungserbringer BIT in Zollikofen statt. Alternative Standorte im Raum Bern und Agglomeration sind nicht ausgeschlossen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
21. August 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. September 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 15.09.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.09.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
10. Oktober 2023 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
16. Oktober 2023 | Offertöffnung | Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Sprachkenntnisse
EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1:
EK1.1: Nachweis des Anbieters einer erfolgreichen GIS-Entwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt mit vergleichbarem Vorgehensmodell und vergleichbarer Grösse.
EK1.2: Nachweis des Anbieters einer erfolgreichen GIS-Entwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt mit vergleichbarer Technologie und Architektur.
Zu EK2: Zusicherung des Anbieters, dass die eingesetzten GIS-Entwickler/innen die Projektsprache Deutsch mind. auf Niveau C1 gemäss Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeRS) beherrschen.
Zu EK3: Nachweis des Anbieters, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.
Link:
https://www.bkb.admin.ch/dam/bkb/de/dokumente/Oeffentliches_Beschaffungswesen/Arbeitsschutz/Selbstdeklaration_07_02_2013.pdf.download.pdf/D%C3%A9claration%20du%20soumissionnaire%20(toutes%20les%20branches).pdf.
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib-triage.html
Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...