Zuschlag 1356003: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe, ICT-Security

Publiziert am: 19. August 2023

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste Stadt Bern

Sachverhalt:
Die Vergabe ICT-Security Officer (Mandat für 10 Monate) erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 21 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.

Entscheid:
Der Auftrag ICT-Security Officer (Mandat für 10 Monate) wird nach Art. 21 Abs. 2 lit. d der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) der Firma Swiss Infosec AG, Luzern freihändig zugeschlagen.

Begründung:
Durch die Kündigung während der Probezeit des bisherigen Sicherheitsbeauftragen bei den Informatikdiensten (ID) und mit bereits bestehenden Rekrutierungsproblemen bei ähnlichen Jobprofilen, muss die Personalie «ICT-Sicherheitsbeauftragter bzw. ICT-Security Officer» dringend extern eingekauft werden. Nur mithilfe von externer Unterstützung kann der Betrieb aufrechterhalten werden. Mit der Freihandvergabe von maximal 1 Jahr bleibt genügend Zeit, um eine ausreichende Rekrutierung durchzuführen oder um ggf. einen Dienstleistungsauftrag über mehrere Jahre (allenfalls mit Optionen) auszuschreiben.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Swiss Infosec AG, Luzern
CHF 368,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

18.08.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste Stadt Bern
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch