Zuschlag 1355905: 8371302.23.51 HW Wartung und Support IBM z-Systeme
Publiziert am: 10. August 2023
Bedag Informatik AG
Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende:
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative.
Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt:
Es ist keine angemessene Alternative bekannt, die alle Wartungsfälle abdeckt (Dienstleistungen, Ersatzteile etc.). Der Wartungsvertrag soll daher direkt mit dem Hersteller geschlossen werden, da er am besten das Knowhow über sein Produkt sicherstellen und ggf. Ersatzteile liefern kann.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.08.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kanton Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Engehaldenstrasse 12
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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