Ausschreibung 1354761: (23041) 609 UCC Audio & Video Devices
Publiziert am: 7. August 2023
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit dieser Ausschreibung wird pro Los ein Partner als Zuschlagsempfänger gesucht, welcher die gesuchten Leistungen anbieten kann.
Es werden 3 Lose ausgeschrieben. Dem Anbieter steht es frei, auf 1 oder mehrere Lose anzubieten. Jedes eingegebene Los muss aber vollständig erfüllt werden, d.h. der Anbieter muss komplette Lose der ausgeschriebenen Güter und Dienstleistungen anbieten können.
Die Beschaffungsgegenstände der Lose 1, 2 und 3 beinhalten folgende Güter und Dienstleistungen:
• Beschaffung und Lieferung von UCC Audio und Video Devices
• Management Lösungen für die UCC Audio und Video Devices
• Abwicklung von Garantiefällen
• Abwicklung von Reparaturen
• Service Management
UCC Headset Wired, Wireless Bluetooth und Dect
USB Audio Speaker
IP Phone (Basic, Comfort, Pro und Konferenz (Spinne))
Conferencing Systems (1-25 Personen), Portable Conferencing Devices
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. August 2023 | Publikationsdatum | |
7. August 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
21. August 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
25. September 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
2. Oktober 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
4000 Punkte | ZK-101 bis ZK-117 – qualitative Zuschlagskriterien |
6000 Punkte | ZK-118 – Preis (Zuschlagssumme über 5 Jahre gemäss Anhang 2.1 Preisblatt) |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.1 und 2.1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
4000 Punkte | ZK-201 bis ZK-219 – qualitative Zuschlagskriterien |
6000 Punkte | ZK-220 – Preis (Zuschlagssumme über 5 Jahre gemäss Anhang 2.2 Preisblatt) |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.2 und 2.2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
4000 Punkte | ZK-301 bis ZK-316 – qualitative Zuschlagskriterien |
6000 Punkte | ZK-317 – Preis (Zuschlagssumme über 5 Jahre gemäss Anhang 2.3 Preisblatt) |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.3 und 2.3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Los 1:
EK-101 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK-102 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
• für Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-103 Akzeptanz des Vertragsentwurfs (Anhang 3)
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-104 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind zu finden unter:
https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html
Sollte der Anbieter im Rahmen des Auftrages die Möglichkeit erhalten, vertrauliche oder geheime Unterlagen zu sehen, ist der Anbieter damit einverstanden, dass auch seine Firma und allfällige Subunternehmer auf Verlangen sicherheitsüberprüft werden. Der Anbieter akzeptiert, dass eine negative Sicherheitsüberprüfung der Firma bzw. der Subunternehmer zur Annullation des Zuschlages führen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-105 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation im Angebot Kap. 1 der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK-106 Gesamtverantwortung
Der Anbieter übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Verträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Kapitel 1 des Angebotes auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Dokumentation im Angebot Kap. 1. Diese Angaben sind mit der Vorlage (vgl. Anhang 4 ) zu erstellen.
EK-107 Stückzahlen
Der Anbieter garantiert, dass er in der Lage ist, monatlich die Bestellungen auf Abruf in unterschiedlichster Stückzahl aus dem gesamten Portfolio zu verarbeiten und zu versenden. Es wird weder eine minimale noch eine maximale Bestellmenge akzeptiert. Die Stückzahlen können von einem bis zu mehreren hundert oder tausend Stück variieren. Dabei dürfen keine Kleinmengenzuschläge verrechnet werden. Der Launch von neuen Devices ist davon ausgenommen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-108 Open-Book Pricing
Der Anbieter erklärt sich mit der Teilnahme am Beschaffungsverfahren bereit, dass er einem "Open-Book Pricing" gemäss Pflichtenheft Kapitel 8.2.2 zustimmt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-109 Erfahrung
a) Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, wobei je Referenz eine Geräteanzahl von mindestens 1'500 Stück Headsets (beliebige Typen) in zwei (2) Jahren umgesetzt wurden. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
b) Referenzauskünfte über von Anbieterinnen für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
a) Schriftlicher Nachweis der Referenzen in Angebotsregister 5.
Je Referenzprojekt (Total 2 Stk.) sind folgende Angaben einzureichen:
- vollständiger Name der Referenz
- Name der Referenz Person
- Telefonnummer und Emailadresse der Referenzperson
- Anzahl umgesetzte Peripherie Devices
- Zeitraum in welcher die Devices umgesetzt wurden
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
b) Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen (Email ist genügend).
EK-110 Ansprechpartner SPOC
Der Anbieter stellt einen dedizierten Projektleiter (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen der Projektumsetzung/Implementierung zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann, zur Verfügung. Der SPOC oder seine Stellvertretung muss von Montag bis Freitag, 0800 Uhr bis 1700 Uhr verfügbar sein (Lokalzeit Bern). Ausnahme: gesetzliche Feiertage des Bundes und des Kantons Bern.
(https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/publiservice/service/zivilprozessrecht/kant-feiertage.pdf.download.pdf/kant-feiertage.pdf).
Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Der Anbieter beschreibt im Angebotsregister Nr. 5 seine Eskalationsorganisation und Eskalationsstufen und zeigt diese in einem Organigramm auf.
EK-111 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation im Angebot Kap. 1 der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Zertifikate zu Sprachniveau höher oder gleich B1 oder Schulzeugnisse).
EK-112 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, ungenügende Sprachkompetenz, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit, Reisebeschränkungen etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie verlangt zu ersetzen.
EK-113 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmer über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO Nr. 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation im Angebotsregister 5 oder entsprechendes Zertifikat.
EK-114 Dokumentation
Der Anbieter sichert zu, sämtliche Dokumentationen und Handbücher aller Komponenten der angebotenen Lösung (Software, Hardware, Schnittstellen, etc.) in Deutscher oder Englischer Sprache in elektronischer Form abzuliefern. Es ist der Beschaffungsstelle möglich und erlaubt, diese Dokumente zu kopieren, Ausschnitte daraus Bundesverwaltung-intern weiterzuverwenden und auf dem Intranet der Bundesverwaltung ohne Kostenfolge zu publizieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-115 Bereitschaft zur Sicherheitsprüfung
Der Anbieter erklärt sich bereit, dass die gelieferte HW und SW einer unabhängigen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden kann. Geprüft wird unter anderem, ob ein ungewollter Datenabfluss zu einer Drittstelle möglich ist und ob Manipulationen von Externer Stelle möglich sind. Bei einem negativen Prüfungsergebnis wird der Anbieter aufgefordert die Betroffenen Komponente auszutauschen/auszubessern.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-116 Bereitstellen kostenloser Testgeräte
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Auftraggeberin kostenlos Testgeräte in der angebotenen Konfiguration und in der Anzahl wie im Pflichtenheft Kapitel 6.1.1 erwähnt, während einer Zeitspanne von 40 Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen. Lieferfrist und Anzahl der Testgeräte gemäss Pflichtenheft Kapitel 6.1.1. Dies gilt sowohl für die angebotenen Geräte als auch für Testgeräte im Falle von Nachfolgemodellen. Der Anbieter ist mit den Tests wie in Pflichtenheft Kapitel 6.1.1. beschrieben einverstanden. Für Schäden an den Testgeräten wird keine Haftung übernommen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Los 2:
EK-201 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK-202 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
• für Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-203 Akzeptanz des Vertragsentwurfs (Anhang 3)
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-204 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind zu finden unter:
https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html
Sollte der Anbieter im Rahmen des Auftrages die Möglichkeit erhalten, vertrauliche oder geheime Unterlagen zu sehen, ist der Anbieter damit einverstanden, dass auch seine Firma und allfällige Subunternehmer auf Verlangen sicherheitsüberprüft werden. Der Anbieter akzeptiert, dass eine negative Sicherheitsüberprüfung der Firma bzw. der Subunternehmer zur Annullation des Zuschlages führen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-205 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation im Angebot Kap. 1 der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK-206 Gesamtverantwortung
Der Anbieter übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Verträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Kapitel 1 des Angebotes auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Dokumentation im Angebot Kap. 1. Diese Angaben sind mit der Vorlage (vgl. Anhang 4 ) zu erstellen.
EK-207 Stückzahlen
Der Anbieter garantiert, dass er in der Lage ist, monatlich die Bestellungen auf Abruf in unterschiedlichster Stückzahl aus dem gesamten Portfolio zu verarbeiten und zu versenden. Es wird weder eine minimale noch eine maximale Bestellmenge akzeptiert. Die Stückzahlen können von einem bis zu mehreren hundert oder tausend Stück variieren. Dabei dürfen keine Kleinmengenzuschläge verrechnet werden. Der Launch von neuen Devices ist davon ausgenommen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-208 Open-Book Pricing
Der Anbieter erklärt sich mit der Teilnahme am Beschaffungsverfahren bereit, dass er einem "Open-Book Pricing" gemäss Pflichtenheft Kapitel 8.2.2 zustimmt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-209 Erfahrung
a) Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, wobei bei der Referenz eine Geräteanzahl von mindestens 500 Stück IP Phones (beliebige Typen) in zwei (2) Jahren umgesetzt wurden. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
b) Referenzauskünfte über von Anbieterinnen für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
a) Schriftlicher Nachweis der Referenzen in Angebotsregister 5.
Je Referenzprojekt (Total 2 Stk.) sind folgende Angaben einzureichen:
- vollständiger Name der Referenz
- Name der Referenz Person
- Telefonnummer und Emailadresse der Referenzperson
- Anzahl umgesetzte IP-Phone Devices
- Zeitraum in welcher die Devices umgesetzt wurden
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
b) Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen (Email ist genügend).
EK-210 Ansprechpartner SPOC
Der Anbieter stellt einen dedizierten Projektleiter (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen der Projektumsetzung/Implementierung zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann, zur Verfügung. Der SPOC oder seine Stellvertretung muss von Montag bis Freitag, 0800 Uhr bis 1700 Uhr verfügbar sein (Lokalzeit Bern). Ausnahme: gesetzliche Feiertage des Bundes und des Kantons Bern.
(https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/publiservice/service/zivilprozessrecht/kant-feiertage.pdf.download.pdf/kant-feiertage.pdf).
Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
Der Anbieter beschreibt im Angebotsregister Nr. 5 seine Eskalationsorganisation und Eskalationsstufen und zeigt diese in einem Organigramm auf.
EK-211 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation im Angebot Kap. 1 der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Zertifikate zu Sprachniveau höher oder gleich B1 oder Schulzeugnisse).
EK-212 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, ungenügende Sprachkompetenz, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit, Reisebeschränkungen etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie verlangt zu ersetzen.
EK-213 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmer über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO Nr. 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation im Angebotsregister 5 oder entsprechendes Zertifikat.
EK-214 Dokumentation
Der Anbieter sichert zu, sämtliche Dokumentationen und Handbücher aller Komponenten der angebotenen Lösung (Software, Hardware, Schnittstellen, etc.) in Deutscher oder Englischer Sprache in elektronischer Form abzuliefern. Es ist der Beschaffungsstelle möglich und erlaubt, diese Dokumente zu kopieren, Ausschnitte daraus Bundesverwaltung-intern weiterzuverwenden und auf dem Intranet der Bundesverwaltung ohne Kostenfolge zu publizieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-215 Bereitschaft zur Sicherheitsprüfung
Der Anbieter erklärt sich bereit, dass die gelieferte HW und SW einer unabhängigen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden kann. Geprüft wird unter anderem, ob ein ungewollter Datenabfluss zu einer Drittstelle möglich ist und ob Manipulationen von Externer Stelle möglich sind. Bei einem negativen Prüfungsergebnis wird der Anbieter aufgefordert die Betroffenen Komponente auszutauschen/auszubessern.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-216 Bereitstellen kostenloser Testgeräte
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Auftraggeberin kostenlos Testgeräte in der angebotenen Konfiguration und in der Anzahl wie im Pflichtenheft Kapitel 6.1.1 erwähnt, während einer Zeitspanne von 40 Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen. Lieferfrist und Anzahl der Testgeräte gemäss Pflichtenheft Kapitel 6.1.1. Dies gilt sowohl für die angebotenen Geräte als auch für Testgeräte im Falle von Nachfolgemodellen. Der Anbieter ist mit den Tests wie in Pflichtenheft Kapitel 6.1.1. beschrieben einverstanden. Für Schäden an den Testgeräten wird keine Haftung übernommen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Los 3:
EK-301 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK-302 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
• für Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-303 Akzeptanz des Vertragsentwurfs (Anhang 3)
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-304 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind zu finden unter:
https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html
Sollte der Anbieter im Rahmen des Auftrages die Möglichkeit erhalten, vertrauliche oder geheime Unterlagen zu sehen, ist der Anbieter damit einverstanden, dass auch seine Firma und allfällige Subunternehmer auf Verlangen sicherheitsüberprüft werden. Der Anbieter akzeptiert, dass eine negative Sicherheitsüberprüfung der Firma bzw. der Subunternehmer zur Annullation des Zuschlages führen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-305 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation im Angebot Kap. 1 der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK-306 Gesamtverantwortung
Der Anbieter übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Verträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Kapitel 1 des Angebotes auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Dokumentation im Angebot Kap. 1. Diese Angaben sind mit der Vorlage (vgl. Anhang 4 ) zu erstellen.
EK-307 Stückzahlen
Der Anbieter garantiert, dass er in der Lage ist, monatlich die Bestellungen auf Abruf in unterschiedlichster Stückzahl aus dem gesamten Portfolio zu verarbeiten und zu versenden. Es wird weder eine minimale noch eine maximale Bestellmenge akzeptiert. Die Stückzahlen können von einem bis zu mehreren hundert oder tausend Stück variieren. Dabei dürfen keine Kleinmengenzuschläge verrechnet werden. Der Launch von neuen Devices ist davon ausgenommen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-308 Open-Book Pricing
Der Anbieter erklärt sich mit der Teilnahme am Beschaffungsverfahren bereit, dass er einem "Open-Book Pricing" gemäss Pflichtenheft Kapitel 8.2.2 zustimmt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-309 Erfahrung
a) Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, wobei bei der Referenz eine Geräteanzahl von mindestens 100 Stück Conferencing Devices (beliebige Typen) in zwei (2) Jahren umgesetzt wurden. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
b) Referenzauskünfte über von Anbieterinnen für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
a) Schriftlicher Nachweis der Referenzen in Angebotsregister 5.
Je Referenzprojekt (Total 2 Stk.) sind folgende Angaben einzureichen:
- vollständiger Name der Referenz
- Name der Referenz Person
- Telefonnummer und Emailadresse der Referenzperson
- Anzahl umgesetzte Conferencing Devices
- Zeitraum in welcher die Devices umgesetzt wurden
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
b) Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen (Email ist genügend).
EK-310 Ansprechpartner SPOC
Der Anbieter stellt einen dedizierten Projektleiter (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen der Projektumsetzung/Implementierung zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann, zur Verfügung. Der SPOC oder seine Stellvertretung muss von Montag bis Freitag, 0800 Uhr bis 1700 Uhr verfügbar sein (Lokalzeit Bern). Ausnahme: gesetzliche Feiertage des Bundes und des Kantons Bern.
(https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/publiservice/service/zivilprozessrecht/kant-feiertage.pdf.download.pdf/kant-feiertage.pdf).
Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
Der Anbieter beschreibt im Angebotsregister Nr. 5 seine Eskalationsorganisation und Eskalationsstufen und zeigt diese in einem Organigramm auf.
EK-311 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation im Angebot Kap. 1 der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Zertifikate zu Sprachniveau höher oder gleich B1 oder Schulzeugnisse).
EK-312 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, ungenügende Sprachkompetenz, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit, Reisebeschränkungen etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie verlangt zu ersetzen.
EK-313 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmer über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO Nr. 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation im Angebotsregister 5 oder entsprechendes Zertifikat.
EK-314 Dokumentation
Der Anbieter sichert zu, sämtliche Dokumentationen und Handbücher aller Komponenten der angebotenen Lösung (Software, Hardware, Schnittstellen, etc.) in Deutscher oder Englischer Sprache in elektronischer Form abzuliefern. Es ist der Beschaffungsstelle möglich und erlaubt, diese Dokumente zu kopieren, Ausschnitte daraus Bundesverwaltung-intern weiterzuverwenden und auf dem Intranet der Bundesverwaltung ohne Kostenfolge zu publizieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-315 Bereitschaft zur Sicherheitsprüfung
Der Anbieter erklärt sich bereit, dass die gelieferte HW und SW einer unabhängigen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden kann. Geprüft wird unter anderem, ob ein ungewollter Datenabfluss zu einer Drittstelle möglich ist und ob Manipulationen von Externer Stelle möglich sind. Bei einem negativen Prüfungsergebnis wird der Anbieter aufgefordert die Betroffenen Komponente auszutauschen/auszubessern.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK-316 Bereitstellen kostenloser Testgeräte
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Auftraggeberin kostenlos Testgeräte in der angebotenen Konfiguration und in der Anzahl wie im Pflichtenheft Kapitel 6.1.1 erwähnt, während einer Zeitspanne von 40 Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen. Lieferfrist und Anzahl der Testgeräte gemäss Pflichtenheft Kapitel 6.1.1. Dies gilt sowohl für die angebotenen Geräte als auch für Testgeräte im Falle von Nachfolgemodellen. Der Anbieter ist mit den Tests wie in Pflichtenheft Kapitel 6.1.1. beschrieben einverstanden. Für Schäden an den Testgeräten wird keine Haftung übernommen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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