Ausschreibung 1354301: Ausbau Bahnhof Bern RBS, Los 41 Ausbau und Ausrüstung
Publiziert am: 28. Juli 2023
Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS AG
Ausbau Bahnhof Bern RBS Los 41, Ausbau und Ausrüstung Detaillierter Beschrieb Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Das Los 41 wird als Totalunternehmer-Mandat ausgeschrieben.
Das Los 41 umfasst im Wesentlichen nachfolgende Arbeiten beziehungsweise Gewerke:
- Ausbau- und Ausrüstungsarbeiten der Bahnhofskavernen, Technikräume und Notausstiege sowie des Tunnelperimeters
- Ausbaugewerke
- Ausrüstungsgewerke
- Provisoriengewerke
- Rückbauleistungen in den Abschnitten alter RBS-Bahnhof und Zugangstunnel
- Übergeordnete / zusammenfassende Koordinations-, Dispositions- und Kontrollaufgaben
- Gewerkespezifische Planungsleistungen
- Ausführungsleistungen inkl. Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung aller Gewerke des eigenen Loses
- Unterhalts- und Betriebsleistungen der Gewerke des eigenen Loses bis zur Aufnahme des kommerziellen Betriebs
- Optionale Serviceleistungen nach der Aufnahme des kommerziellen Betriebs aufgrund der in den Unterlagen genannten Angaben
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Juli 2023 | Publikationsdatum | |
28. Juli 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Anbieter können das ZIP-File mit den Ausschreibungsunterlagen unter www.simap.ch herunterladen. |
29. September 2023 | Frist für Fragen | Es gibt insgesamt 2 Fragerunden. Fragen für die zweite Runde sind bis spätestens 24.11.2023 in anonymisierter und schriftlicher Form unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Die Antworten ergehen innert 3 Wochen nach oben genannten Daten. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr berücksichtigt werden. |
23. Februar 2024 | Abgabetermin 16:00 | a) Bei Abgabe am Empfang der Regionalverkehr Bern-Solothurn AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter ist verpflichtet, die Tracking-Nummer bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse des Auftraggebers unter Ziffer 1.2 (SubmissionLos41ABB@rbs.ch) zu senden. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (SubmissionLos41ABB@rbs.ch) an den Auftraggeber zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
28. Februar 2024 | Offertöffnung | a) Bei Abgabe am Empfang der Regionalverkehr Bern-Solothurn AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter ist verpflichtet, die Tracking-Nummer bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse des Auftraggebers unter Ziffer 1.2 (SubmissionLos41ABB@rbs.ch) zu senden. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (SubmissionLos41ABB@rbs.ch) an den Auftraggeber zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
1. Januar 2025 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2034 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Nein
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Der Totalunternehmer verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen vollumfänglich zu erfüllen.
Der Vertrag wird inklusive seiner Vertragsbestandteile nicht verhandelt. Vorbehalten bleiben Bereinigungsrunden. Zu diesen werden jene Anbieter eingeladen, die eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Bereinigung) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 erfüllen. Die RBS AG weist die Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt. Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 6 des Gesetzes über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) sowie Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung der Zuschlagsverfügung schriftlich Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.
Tiefenaustrasse 2
3048 Worblaufen
Telefon: 031 925 55 55
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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