Ausschreibung 1353657: Juristische Dienstleistung

Publiziert am: 28. Juli 2023

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

Juristische Beratung und Unterstützung in den Bereichen «Öffentliches Beschaffungswesen» und «Informationstechnologie (ICT)»


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Siehe Anhang

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79000000: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
  • 80521000: Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
  • 79120000: Patent- und Urheberrechtsberatung
  • 75242000: Dienstleistungen im Bereich öffentliches Recht und öffentliche Ordnung
  • 79418000: Beschaffungsberatung
  • 79111000: Rechtsberatung
  • 79140000: Rechtsberatung und -auskunft
  • 72212700: Entwicklung von Dienstprogrammen für die Software-Entwicklung
  • 79121100: Software-Urheberrechtsberatung
  • 79130000: Rechtliche Dokumentations- und Beglaubigungsdienste
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Juristische Beratung und Unterstützung im Bereich des Öffentlichen Beschaffungswesen.

  • Lot 2:

    Juristische Beratung Bereich IT


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Juli 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

16. August 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die angemeldeten Anbieter werden automatisch informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

6. September 2023 Abgabetermin 12:00

Das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben unter Ziffer 5.2 des Pflichtenheftes) ist bis spätestens 06.09.2023 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick* unverschlüsselt) an die unter Ziffer 6.1.2 des Pflichtenheftes aufgeführte Adresse zuzustellen.
* USB-Stick: Bitte beachten Sie, dass einerseits das gesamte Angebot auf dem USB-Stick enthalten sein muss und andererseitsdie Dokumente auf dem USB-Stick mit der Papierversion identisch sein müssen.
a)Bei Abgabe an der Loge des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 -12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAZG zu erfolgen.
b)Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einerschweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). BeiVersand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeitengegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Landübergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabeterminper E-Mail: beschaffung@bazg.admin.ch zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

13. September 2023 Offertöffnung

Das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben unter Ziffer 5.2 des Pflichtenheftes) ist bis spätestens 06.09.2023 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick* unverschlüsselt) an die unter Ziffer 6.1.2 des Pflichtenheftes aufgeführte Adresse zuzustellen.
* USB-Stick: Bitte beachten Sie, dass einerseits das gesamte Angebot auf dem USB-Stick enthalten sein muss und andererseitsdie Dokumente auf dem USB-Stick mit der Papierversion identisch sein müssen.
a)Bei Abgabe an der Loge des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 -12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAZG zu erfolgen.
b)Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einerschweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). BeiVersand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeitengegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Landübergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabeterminper E-Mail: beschaffung@bazg.admin.ch zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Juristische Beratung und Unterstützung im Bereich des Öffentlichen Beschaffungswesen.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 Preis
25 Referenzen Vertrag
30 Referenz Beratung
5 Referenz Vertretung vor Gericht
10 Referenz Dozenten und oder Expertentätigkeit



2: Juristische Beratung Bereich IT
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 Preis
30 Referenzen
20 Aus- und Weiterbildung
20 Assessement/Interview



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziff. 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

EK01 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016)

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK02 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 «Rahmenvertrag» des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK03 Erfahrung (Referenzen)
Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Bereich des zu anbietenden rechtlichen Umfeldes des Pflichtenheftes. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
Dabei werden folgende Referenzen für die einzelnen Bereichen bzw. Losen erwartet:
Los 1
-Vertragserstellung / -verhandlung (basierend auf einem Beschaffungsprojekt) (BöB/IVöB) für die öffentliche Hand und
-Rechtsberatung für die öffentliche Hand (BöB/IVöB) in beschaffungsrechtlichen Fragen.
Los 2
-Konzeption, Koordination und Beantwortung von Rechtsfragen betreffend der Umsetzung von rechtlichen Anforderungen und Vorgaben für neue IT-Landschaften (Architekturen, Systemen, Plattformen und Prozessen) und
-Beurteilung der Compliance zu rechtlichen Vorgaben im Rahmen der kontinuierlichen Organisations- und IT Weiterentwicklung und verfassen von Rechtsabklärungen und Gutachten in verschiedenen Bereichen des Rechts im Kontext zur Digitalisierung und Weiterentwicklung der Rechtsetzung zugelassen.
Nachweis
Für die Beurteilung ist ein Summary in Worten zu erstellen (vgl. Anhang 3.2 Referenzformular). Es ist Sache des Anbieters, die Einhaltung des Anwaltsgeheimnisses / Geschäftsgeheimnis sicherzustellen (z.B. Anonymisierung). Bei Bundesreferenzen (Auftraggeber Schweizerische Bundesverwaltung):
Schriftliche Bereiterklärung der obengenannten Referenzperson des Bundes zur Auskunftserteilung, das keine Befangenheit vorliegt.

EK04 Ausbildung, Qualifikation
Die nötigen Qualifikationen und Ausbildungen zum anzubietenden Los können nachgewiesen werden.
Los 1 Studium MLaw Master / lic iur Schweizer Universität; Rechtsanwaltspatent (mit Eintrag im Anwaltsregister)
Los 2 Studium MLaw Master / lic iur Schweizer Universität; Weiterbildungen im Bereich ICT-Recht
Nachweis
Der vollständig ausgefüllte Anhang 3.3 «Nachweise Ausbildung und Qualifikation» ist beizulegen.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Taubenstrasse 16
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausruestung@bazg.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1353657 Juristische Dienstleistung