Ausschreibung 1352577: Hardware RLE
Publiziert am: 20. September 2023
armasuisse Führungs- und Aufklärungssysteme
Lieferung der definierten Produkte je Los
- Los 4: Infoblox
- Los 8: Swiss IT Security
- Los 9 GitLab
- Los 10: Sonatype
- Los 12: Cloudera
- Los 13: WSO2
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. September 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
2. Oktober 2023 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 02.10.2023 zu stellen. |
10. Oktober 2023 | Abgabetermin 00:00 | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "WTO Hardware RLE, Los x. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
16. Oktober 2023 | Offertöffnung | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "WTO Hardware RLE, Los x. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
25. November 2023 | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
E1 Lieferfrist
Der Anbieter garantiert die Lieferung der durch armasuisse bestellten Produkte an einen Standort in der Schweiz innerhalb von 180 Tagen ab Bestelldatum.
E2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf und Wartung von Hardware
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz der Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf und Wartung von Hardware.
https://www.bkb.admin.ch/dam/bkb/de/dokumente/Hilfsmittel/AGB/2020/AGB_fuer_Kauf_und_Wartung_von_Hardware_Ausgabe%202010-Stand%202021.pdf.download.pdf/AGB_fuer_Kauf_und_Wartung_von_Hardware_Ausgabe%202010-Stand%202021.pdf
E3 Abnahmepflicht Auftraggeber
Der Anbieter akzeptiert, dass seitens Auftraggeber keine Abnahmepflicht besteht.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit, die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt, die Bestimmungen betreffend der Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Regeln zur Vermeidung von Korruption einhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Guisanplatz 1
3003 Bern
Telefon: 00
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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