Zuschlag 1351293: ST71 Teilprojekt: Realisierungsprojekt IAM BSA

Publiziert am: 14. Juli 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Gemäss Art 21 abs. 2, a hatte kein Angebot der WTO IAM Realisierungsprojekt im selektiven Verfahren die wesentlichen Anforderungen erfüllt. Den Zuschlag erhält demzufolge die Firma Swiss IT Security AG aufgrund der Erfüllung der Anforderungen gemäss SIMAP Publikation Projekt-ID 246575 vom 28.10.2022. Die Offerte besticht insbesondere durch das vorgeschlagene Vorgehen, die klare Projektorganisation, des Verständnisses des Auftrags als auch durch das Knowhow der Schlüsselpersonen. Unterstrichen wird dies durch die langjährige Erfahrung und dem breiten und tiefen Fachwissen im Bereich von Sicherheitslösungen. Dazu erfüllen sie die vielschichtige Anforderungskomplexität welche für den Einsatz auf den Nationalstrassen benötigt wird.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 71356000: Dienstleistungen im technischen Bereich
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Swiss IT Security AG, Wettingen
CHF 8,556,692

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

10.07.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungen-ds@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1351293 ST71 Teilprojekt: Realisierungsprojekt IAM BSA