Zuschlag 1351215: (22097) 708 digiFlux
Publiziert am: 14. Juli 2023
Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Finanzen und Beschaffung
Den Zuschlag erhält die Firma Elca Informatik AG, welche als einzige Organisation ein Angebot eingereicht hat, alle erforderlichen Kriterien erfüllt und auch die Qualitätskriterien mit hohen Werten erfüllen konnte.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
|
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 Punkte | ZK1 Preis |
1000 Punkte | - ZK2.1 Zusammenarbeit und Vorgehen |
200 Punkte | - ZK2.2 Personelle Ressourcen |
600 Punkte | - ZK2.3 Auftragsverständnis |
400 Punkte | - ZK2.4 Supportorganisation |
600 Punkte | - ZK2.5 Erfahrung im agrarwirtschaftlichen oder politischen Umfeld der Schweiz |
1000 Punkte | - ZK2.6 Erfahrung Geoinformationssystem GIS |
400 Punkte | - ZK2.7 Zertifizierungen der angebotenen Personen in HERMES und Scrum |
500 Punkte | - ZK2.8 Erfahrung Teilprojektleiter und Business Analyst |
500 Punkte | - ZK2.9 Erfahrung IT-Architekt |
400 Punkte | - ZK2.10 Kenntnisse Entwickler |
200 Punkte | - ZK2.11 Nachhaltigkeit |
300 Punkte | - ZK3.1 Firma und Schlüsselteam |
200 Punkte | - ZK3.2 Vorgehen User Experience Design |
300 Punkte | - ZK3.3 Vorgehen Konzeption und Umsetzung |
300 Punkte | - ZK3.4 Fragen an der Präsentation |
100 Punkte | - ZK3.5 Präsentationstechnik |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.07.2023
1
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 2‘862‘342.90
- Optionen: CHF 1‘210‘332.60
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...