Zuschlag 1349241: Titze_Weiterentwicklung/Ergänzung ETH App
Publiziert am: 10. Juli 2023
ETH Zürich
Gemäss Art. 21, Abs. 2, Lit e, BöB
Für die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen (der bereits erfolgten Programmierung der ETH App) kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen (substanzielle Mehrkosten/ technisches Knowhow) der Auftrag nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.07.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Grundauftrag: CHF 177'000.00 (exkl. MWST) 2023
Wartungsauftrag: CHF 45'000 (exkl. MWST) von 2024-2028
Option: CHF 160’000.00 von 2023-2028 (exkl. MWST)
Rämistrasse 101
8092 Zürich
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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