Ausschreibung 1348993: (23059) 104 Maschinelle Übersetzung Bund 2024

Publiziert am: 10. Juli 2023

Bundeskanzlei BK

Es soll für die Bundesverwaltung (zentrale Bundesverwaltung, Bundesgerichte und Parlamentsdienste) eine maschinelle Standardübersetzungslösung beschafft werden, die ohne Training bzw. Daten der Bedarfsstellen nutzbar ist. Die Lösung soll im Sinne einer SaaS durch die Anbieterin in einer sicheren Umgebung extern gehostet und über ein Webinterface, sowie über eine Schnittstelle im CAT-Tool nutzbar sein. Zudem soll es möglich sein, die maschinelle Übersetzung über eine API in Bundesapplikationen (z.B. Datenkataloge oder elektronische Geschäftsverwaltung der Bundesverwaltung [GEVER]) einzubinden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 48740000: Übersetzungssoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Juli 2023 Publikationsdatum
10. Juli 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

3. August 2023 Frist für Fragen

Es werden zwei Fragerunden durchgeführt:
Fragerunde 1: 03.08.2023
Fragerunde 2: 22.08.2023

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

7. September 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

14. September 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Februar 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2035 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 01 Leistungsgüte
40% ZK 02 Qualität der Übersetzung
30% ZK 03 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Auftraggeberin.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbieterinnen aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, aktuelle amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Die Anbieterin weist nach, dass sie über entsprechende Erfahrung verfügt, um das vorliegende Projekt erfolgreich umzusetzen.
Hierfür nennt sie zwei Referenzprojekte (zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht älter als 3 Jahre), welche folgende Anforderungen erfüllen:
- Auftraggeberschaft: öffentliche Verwaltung oder Grossunternehmung (> 250 Nutzerinnen und Nutzer)
- Auftragsinhalt: Einführen der hier angebotenen Übersetzungslösung. Die Lösung muss zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung seit mind. drei Monaten in Betrieb sein.
- Spezifika: Bei mindestens einer Referenz muss zusätzlich die Anbindung von mind. einer CAT-Applikation erfolgt sein.
Referenzauskünfte über von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 8) einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretungen sind zu nennen).

EK03
Referenzbewertung
Die Anbieterin weist nach, dass die von ihr angebotene Übersetzungslösung so intuitiv gestaltet ist, dass diese ohne Schulungsaufwand (ausgenommen sind Prozessschulungen, die die Organisation des Referenzgebers betreffen) für Endbenutzerinnen und -benutzer eingeführt und genutzt werden kann.
Hierfür nennt sie zwei Referenzprojekte (zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht älter als 3 Jahre), welche folgende Anforderungen erfüllen:
- Auftraggeberschaft: öffentliche Verwaltung oder Grossunternehmung (> 250 Nutzerinnen und Nutzer)
- Auftragsinhalt: Einführen der hier angebotenen Übersetzungslösung. Die Lösung muss zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung seit mind. drei Monaten in Betrieb sein.
Es dürfen auch die Referenzen gemäss EK02 verwendet werden.
Referenzauskünfte über von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 8) einzureichen. Die Auftraggeberin wird die angegebenen Kontaktpersonen kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Lösung tatsächlich ohne entsprechenden Schulungsaufwand genutzt werden kann. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretungen sind zu nennen).

EK04
Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK05
Ansprechpartner
Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC) inkl. Stellvertretung, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags (nicht Support o.ä.) zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung des SPOC.

EK06
Sprachkenntnisse
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen (Personen in direktem Kontakt mit der Auftraggeberin) einzusetzen, die in deutscher, französischer oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere Ereignisse als wichtiger Grund für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Die Anbieterin ist bereit, für das vorliegende Geschäft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen vom September 2010, Stand 2021 (AGB) als Grundlage zu akzeptieren. Begründete Derogationen sind in Anhang 6 vorzuschlagen.
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, nicht auf diese vorgeschlagenen Derogationen einzugehen, insbesondere wenn es gesetzliche Bestimmungen, (Ziff. 5, 6, 16, 17) hier angeführte TB, EK (EK07 «Ersatz von Mitarbeitenden»), anwendbares Recht sowie Gerichtstand (Ziff. 23) betrifft und/oder diese nicht ausgewogen sind.
Die eingereichten Derogationsvorschläge werden durch die Bedarfsstelle mit den Anbieterinnen im Rahmen der Offertevaluation vor dem Zuschlag bereinigt.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung. Im Falle von Änderungsvorschlägen zusätzlich Anhang 6.

EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, für das vorliegende Geschäft den Vertragsentwurf als Grundlage zu akzeptieren. Begründete Derogationen sind in Anhang 6 vorzuschlagen.
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, nicht auf diese vorgeschlagenen Derogationen einzugehen, insbesondere wenn es gesetzliche Bestimmungen, hier angeführte TB, anwendbares Recht sowie Gerichtsstand betrifft (Ziff. 16, 17, 20.1, 20.2, 20.5, 20.6, 24) und/oder diese nicht ausgewogen sind.
Die eingereichten Derogationsvorschläge werden durch die Bedarfsstelle mit den Anbieterinnen im Rahmen der Offertevaluation vor dem Zuschlag bereinigt.
Die Anbieterin bestätigt, dass sie den beiliegenden Vertragsentwurf grundsätzlich akzeptiert. Etwaige Derogationsvorschläge legt sie mit dem Anhang 6 bei.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung. Im Falle von Änderungsvorschlägen zusätzlich Anhang 6.

EK10
Informationssicherheits-Managementsystems
Das Rechenzentrum/die Rechenzentren, in welchem/in welchen die angebotene Lösung betrieben wird, verfügt/verfügen über ein gültiges ISO 27001-Zertifikat oder eine Dokumentation eines wirkungsgleichen Information Security Management System (ISMS), wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch die Anbieterin zu erbringen ist.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung sowie Einreichung des gültigen ISO 27001-Zertifikats bzw. Dokumentation eines wirkungsgleichen Information Security Management System (ISMS) des Rechenzentrums, in welchem die angebotene Lösung betrieben wird.

EK11
Einhaltung der DSGVO
Die Anbieterin hält mit ihrem System die Bestimmungen der DSGVO ein.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Serverstandort
Der Standort der verwendeten Server befindet sich in einem Land mit «angemessenem Datenschutz» gemäss Staatenliste Anhang 1 Verordnung über den Datenschutz (DSV): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/568/de#annex_1/lvl_u1
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Charakteristische Leistungen von Anbieterin zu erbringen
Charakteristische Leistungen sind von der Anbieterin selbst zu erbringen.
Mindestens die nachfolgende Leistung ist durch die Anbieterin selbst zu erbringen: Zurverfügungstellung einer Webanwendung zur maschinellen Übersetzung von Texten mit den gemäss Anforderungskatalog geforderten Funktionalitäten. Sie darf nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung und vollständig ausgefülltes Formular «Angaben zur Anbieterin» (Anhang 4).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Hinweis: Für das vorliegende Geschäft gelten grundsätzlich die oben aufgelisteten AGB. Die im Rahmen des EK08 eingereichten Derogationsvorschläge werden durch die Bedarfsstelle mit den Anbieterinnen im Rahmen der Offertevaluation vor dem Zuschlag bereinigt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundeskanzlei BK
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1348993 (23059) 104 Maschinelle Übersetzung Bund 2024