Ausschreibung 1348173: Managed Service & Software Einkauf
Publiziert am: 3. Juli 2023
Flughafen Zürich AG
Aktuell verfügt die Flughafen Zürich AG über einen SAM Managed Service mit den 3
Hauptherstellern Microsoft, Adobe & VMware, welcher Ende Juli auslaufen wird.
Zusätzlich wird ein Grossteil der Softwareeinkäufe und Verlängerung von Softwareverträge über
einen externen Partner abgewickelt
Daher wird im offenen Verfahren ein neuer Partner für die nächsten 3 Jahre mit optionaler
Verlängerung um weitere 2 Jahre ausgeschrieben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Zürich Flughafen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
3. Juli 2023 | Publikationsdatum | |
3. Juli 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. August 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
21. Juli 2023 | Frist für Fragen | Sämtliche Fragen sind via dem simap Frageforum zu stellen. |
14. August 2023 | Abgabetermin 12:00 | None |
15. August 2023 | Offertöffnung | None |
1. September 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 | TCO |
40 | Erfüllung des Leistungsverzeichnis |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen ICT der Flughafen Zürich AG, Stand Oktober 2022
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
8058 Zürich Flughafen
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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