Zuschlag 1347441: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe
Publiziert am: 8. Juli 2023
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Vergabe Informatikbeschaffungen Lizenzen, Geschäftsverwaltungssystem erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 21 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Der Auftrag Informatikbeschaffungen Lizenzen, Geschäftsverwaltungssystem wird nach Art. 21 Abs. 2 lit. e der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) der Firma CM Informatik AG, Schwerzenbach freihändig zugeschlagen.
Die CMI Lösung wurde im Jahr 2010 in einem ordentlichen Verfahren beschafft. Über viele Jahre wurden im Detail Use-cases rund um die Behördendokumente zwischen Gemeinderat, Stadtrat, den Direktionen und dem Finanzinspektorat umgesetzt. Diese funktionieren heute weitgehend reibungslos, neu auch mit einer browserbasierten Lösung von CMI für den Zugriff auf die Sitzungsunterlagen.
Der Migrationsaufwand und die Umsetzung der mit CMI erfüllten Use-cases in ein neu zu evaluierendes Geschäftsverwaltungssystem wäre aufgrund der erwarteten Investitionskosten nicht wirtschaftlich. Zudem ist nur die Firma CM Informatik AG in der Lage die benötigten Wartungsarbeiten und Erweiterungen am System vorzunehmen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.07.2023
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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