Zuschlag 1346581: F23085 - Weiterführung DirX Identity & Directory Subscription 2023-30

Publiziert am: 27. Juni 2023

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma Atos AG für die weiterführende Lizenzierung von den Produkten DirX-Identity und -Directory. Der Central Identity Service (CIS) ist die zentrale Drehscheibe für Organisations- und Personendaten im Bund. Für die Verwaltung (Empfang, Bewirtschaftung, Lieferung) von Identitäten im CIS Service verwendet das BIT seit 2001 das Produkt DirX, damals von Siemens und seit 2011 von ATOS. DirX wurde in 2017 vom ISB (heute DTI) im Standarddienst Identity und Access Management (IAM) übernommen und ist seitdem immer stärker in den Systemen des Managed Admin Directory eingebunden. DirX ist ein zentraler Baustein für den Zugang zu Fachanwendungen und die Datensicherheit im Bund. Ein Lösungswechsel zum jetzigen Zeitpunkt würde unverhältnismässig hohe Kosten (rund CHF 36 Mio.), Bindung von Ressourcen und Risiken für die Erbringung des gesetzlichen Auftrags der Bedarfsstelle mit sich bringen. Deshalb kommt lediglich eine freihändige Vergabe an die bisherige Zuschlagsempfängerin und Produkteeigentümerin Atos AG in Frage.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Atos AG, Zürich
CHF 3,075,126 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

23.06.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.07.2023 - 30.06.2027: CHF 2'579'522.70
- Optionen 01.07.2023 - 30.06.2030: CHF 495'603.09
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch