Ausschreibung 1344013: Basistelefonie und Collaboration BTC
Publiziert am: 15. Juni 2023
Kantonsspital Aarau AG
Lieferung, Inbetriebnahme und Unterhalt einer neuen UC Lösung als Service
Tiefe Integration von MS Teams Phone Arbeitsplätzen,
Lieferung, Inbetriebnahme und Unterhalt einer Software zur Steuerung der dienstbasierten Telefonie bedienbar via App,
Lieferung, Inbetriebnahme und Unterhalt der redundant aufgebauten Session Border Controller mit SIP Anbindung an Swisscom.
Einbinden der mobilen Kommunikation, UC Client auf Smartphones via 4G/5G.
Lieferung, Inbetriebnahme und Unterhalt von folgenden Applikationen:
Dienstbasierte Telefonie
Zentrales Telefonbuch mit Anbindung an die Datensysteme des KSA
Einfaches Contactcenter
Vermittler mit tiefer Integration zu MS Teams Phone und Anbindung an die heutigen, konventionellen Patiententelefonie zur Informationsbeschaffung
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. Juni 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. Juni 2023 | Frist für Fragen | Fragen an: submission_btc@ksa.ch |
10. Juli 2023 | Abgabetermin 17:00 | None |
11. Juli 2023 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2025 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Tellstrasse 25
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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