Zuschlag 1342159: F23190 - Prüfung der generellen IT-Kontrollen beim BIT und bei der FUB

Publiziert am: 9. Juni 2023

Eidgenössische Finanzkontrolle EFK

Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB
Den Zuschlag erhält die Firma Ernst & Young AG. Die offene Ausschreibung (Projekt-ID 157267) läuft zeitlich auf Anfang 2024 aus. Eine neue Anbieterin für die Prüfung für die Rechnungsjahre 2024 und 2025 käme für das BIT / FUB und die EFK zu höchster Unzeit. Seitens BIT / FUB stehen in dieser Zeit grosse Veränderungen an, die Organisationen FUB und BIT werden sich in einer Übergangsphase befinden und dadurch massiv belastet sein (Transfer Betriebsorganisation und Verantwortung für die SAP-Systeme). Dies generiert ein grösseres Risiko für den stabilen Betrieb. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Systeme / Projekte migriert werden müssen. Wenn der Prüfanbieter der ITGC genau in der Phase der wechselnden Verantwortlichkeiten ausgetauscht und eingearbeitet würde müsste, würden auch für die Zuverlässigkeit der Prüfergebnisse und letztlich für die Prüfung der Staatsrechnung (gesetzlicher Auftrag der EFK) zusätzliche Risiken entstehen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79200000: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Ernst & Young AG, Basel
CHF 803,055 , Inkl. Optionen, siehe Ziffer 4.4 / Der Gesamtpreis CHF 803'055.00 beinhaltet bereits die ab 01.01.2024 gültige MWSt. von 8.1%.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

01.06.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.04.2024 - 30.04.2026: CHF 612'646.00
- Optionen 01.04.2024 - 30.04.2026: CHF 190'409.00
Für die MWSt. wird der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung massgebliche Satz angewandt und ausgewiesen. Der MWSt.-Satz ab 01.01.2024 beträgt 8.1%.
Der unter Ziffer 3.2 ausgewiesene Betrag berücksichtigt diese Änderung. Aus technischen Gründen kann der MWSt.-Satz von 7.7% zur Zeit nicht angepasst werden.


Kontakt

Eidgenössische Finanzkontrolle EFK
Monbijoustrasse 45
3003 Bern
Telefon: +41 58 463 10 58
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch