Ausschreibung 1340949: Monitore
Publiziert am: 5. Juni 2023
Obergericht des Kantons Zürich
Die Bedarfsstelle verfügt über 1345 Arbeitsstationen an 18 Standorten an denen sich jeweils ein, in Ausnahmefällen zwei Monitore im Einsatz befinden. Die momentan eingesetzten Geräte entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards (ergonomisch, technisch, ökologisch etc.) und befinden sich am Ende ihres Lebenszyklusses weshalb sie zu ersetzen sind. Aufgrund der Erkenntnisse aus einer Studie für den neuen digitalen Arbeitsplatz (Justitia 4.0) sollen neu alle Arbeitsstationen mit einem mind. 38 Zoll Monitor, der spezifische Anforderungen und ein möglichst ergonomisches Arbeiten ermöglichen erfüllt, ausgerüstet werden. Die Bedarfsstelle sieht daher vor alle bestehenden Monitore an den 18 Standorten im Jahr 2023 zu ersetzen. Daraus ergibt sich, dass 1'400 Monitore (davon sind 1’338 Stk. zu installieren und 62 Stk. als Reserve) beschafft werden sollen. Optional werden weitere 650 Monitore für die Notariate des Kanton ZH beschafft. Die Leistungserbringung startet im Q3 2023.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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5. Juni 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. Juni 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind bis spätestens zum obenstehenden Datum mit Bezug auf die entsprechenden Ziffern und Seitenzahlen des Pflichtenhefts bzw. dessen Beilagen über simap.ch zu stellen (später eingegangene Fragen werden nicht berücksichtigt). Es werden weder telefonische noch mündliche Anfragen in Bezug auf die Ausschreibung beantwortet. Rückfragen aller Art, welche nicht über die Kontaktstelle erfolgen, sind untersagt und haben keine Gültigkeit für diese Ausschreibung. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert und durch die ausschreibende Stelle bis spätestens am 27.06.2023 auf simap.ch publiziert. |
17. Juli 2023 | Abgabetermin 16:00 | Das Angebot inkl. aller Beilagen ist in einfacher Ausführung in schriftlicher Form auf Papier (1 Exemplar) rechtsgültig unterzeichnet sowie in elektronischer Form (1 USB-Stick) in einem verschlossenen Couvert/einer verschlossenen Schachtel bis spätestens gemäss obenstendem Datum und Uhrzeit an unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse einzureichen. Massgebend für den Zeitpunkt der Einreichung des Angebots ist der Eingang bei Sourcing Partner AG und nicht das Datum des Poststempels. Angebote können ebenfalls persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung unter derselben Adresse abgegeben werden. Die persönliche Abgabe muss bei der Sourcing Partner AG mindestens 24 Stunden vor der Abgabe via E-Mail (beschaffung@sourcingpartner.ch) oder telefonisch (+41 31 721 33 01) angemeldet werden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Die Anbieterin ist für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Zu spät eingetroffene, nicht vollständige, nicht handschriftlich und rechtsgültig unterzeichnete Angebote oder solche, bei denen Unterlagen oder Beilagen fehlen, werden gestützt auf § 4a Abs. 1 lit. b BeiG (LS 720.1) ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn vorgegebene Fragen-/ Leistungsverzeichnisse abgeändert werden. Fehlen bloss einzelne Nachweise oder Unterschriften, bleibt eine Nachfrist gemäss Ziffer 5.10 des Pflichtenhefts vorbehalten. |
18. Juli 2023 | Offertöffnung | Das Angebot inkl. aller Beilagen ist in einfacher Ausführung in schriftlicher Form auf Papier (1 Exemplar) rechtsgültig unterzeichnet sowie in elektronischer Form (1 USB-Stick) in einem verschlossenen Couvert/einer verschlossenen Schachtel bis spätestens gemäss obenstendem Datum und Uhrzeit an unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse einzureichen. Massgebend für den Zeitpunkt der Einreichung des Angebots ist der Eingang bei Sourcing Partner AG und nicht das Datum des Poststempels. Angebote können ebenfalls persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung unter derselben Adresse abgegeben werden. Die persönliche Abgabe muss bei der Sourcing Partner AG mindestens 24 Stunden vor der Abgabe via E-Mail (beschaffung@sourcingpartner.ch) oder telefonisch (+41 31 721 33 01) angemeldet werden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Die Anbieterin ist für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Zu spät eingetroffene, nicht vollständige, nicht handschriftlich und rechtsgültig unterzeichnete Angebote oder solche, bei denen Unterlagen oder Beilagen fehlen, werden gestützt auf § 4a Abs. 1 lit. b BeiG (LS 720.1) ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn vorgegebene Fragen-/ Leistungsverzeichnisse abgeändert werden. Fehlen bloss einzelne Nachweise oder Unterschriften, bleibt eine Nachfrist gemäss Ziffer 5.10 des Pflichtenhefts vorbehalten. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK01 Angebotspreis exkl. MwSt. |
15% | ZK02 Ökologie Anbieter |
5% | ZK03 Form des Angebotes |
20% | ZK04 Technische Anforderungen |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
AGB SIK 2020
Die Vergabestelle sieht vor Erteilung des Zuschlags einen Testbetrieb der Monitore der aufgrund der in der Ausschreibung genannten Kriterien vorläufig bestplatzierten Anbieterin vor.
Hierzu sind zwei Geräte am Standort Seilergraben 1, 8001 Zürich für zwei Wochen zur Verfügung zu stellen. Die Geräte müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Bestellung durch die Vergabestelle am obengenannten Standort durch die Anbieterin konfiguriert und installiert zur Verfügung stehen.
Ziel des Testbetriebs ist die Überprüfung der Erfüllung bzw. des Erfüllungsgrads der technischen Anforderungen und Kompatibilität zu den bestehenden Endgeräten. Entsprechend kann die Bewertung des Angebots aufgrund des Ergebnisses des Testbetriebs angepasst werden. Führt eine Anpassung der Bewertung dazu, dass das zuvor bestplatzierte Angebot nicht mehr auf dem ersten Platz rangiert, wird die Anbieterin des neu vorläufig bestrangierten Angebots zum Testbetrieb eingeladen usw. Der Zuschlag wird jener Anbieterin erteilt, welche nach Absolvierung des Testbetriebs auf dem ersten Platz liegt.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Hirschengraben 15
8001 Zürich
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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