Zuschlag 1340661: F23117 VoteInfo F23117

Publiziert am: 1. Juni 2023

Bundeskanzlei

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma Ubique Innovation AG. Dies dient der Sicherstellung der VoteInfo-Leistung während der Beschaffungsarbeiten der zukünftigen WTO Ausschreibung VoteInfo 2025-2035. Die technischen Abhängigkeiten zwischen VoteInfo und EFA Publish und den sich daraus ergebenden organisatorischen Abhängigkeiten zwischen Ubqiue und dem Statistischem Amt ZH sind nur unter Mitwirkung der genannten Stellen möglich. Nur die Zuschlagsempfängerin verfügt über das umfangreiche und zwingend erforderliche Fachwissen im Bereich des Programms VoteInfo. Sämtliche hierbei noch fertigzustellenden Arbeiten sowie die Betriebsunterstützung können nur in der Verantwortung der Ubique erfolgen. Der erfolgreiche Übergang zur geplanten WTO kann nur mit Ubique sichergestellt werden. Ein Dienstleisterwechsel ist zudem aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen nicht möglich.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Ubique Innovation AG, Zürich
CHF 426,490 , Options comprises (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

31.05.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.07.2023 - 31.12.2024: CHF 224‘123.70
- Optionen 01.07.2023 - 31.12.2024: CHF 202‘366.15
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundeskanzlei
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1340661 F23117 VoteInfo F23117