Ausschreibung 1340487: KFMS 2.0 - KundenFrequenzMessSystem
Publiziert am: 12. Juni 2023
Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Die SBB hat für eine sichere, bequeme und effiziente Nutzung der Bahnhöfe zu sorgen. Um dieser Aufgabe nachzukommen, werden Informationen zu Personenflüssen innerhalb der Bahnhöfe benötigt. Diese sind wichtig, um Bahnhöfe zu dimensionieren, optimieren und unterhalten. Die SBB muss die Sicherheit gewährleisten, die Reinigung optimieren, Engpässe bei Durchgängen identifizieren, Personenflüsse richtig lenken und für das richtige Angebot am richtigen Ort sorgen. Die SBB will mit dieser Ausschreibung Frequenzdaten im Modell Data-as-a-Service beschaffen. Der Anbieter soll idealerweise ein System einsetzen, welches er bereits möglichst standardisiert anbietet. Im Sinne von Data-as-a-Service ist der Anbieter für die Bereitstellung, die Inbetriebnahme, den Betrieb, die Wartung und die Optimierung des Systems verantwortlich. Der vollständige Beschaffungsgegenstand kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Leistungen dürfen nur an den Standorten der SBB oder aus der Schweiz oder aus einem sogenannten sicheren Drittstaat gemäss Länderliste des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, vgl. Übermittlung ins Ausland (admin.ch), erbracht werden. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Juni 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
27. Juni 2023 | Frist für Fragen | Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen können bis am 27.06.2023 unter Verwendung des Anhangs „Fragen AGU+Vertrag“ an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff «KFMS 2.0: Fragen zu AGU+Vertrag» gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln. Die Antworten werden zeitnah auf Simap publiziert. |
24. Juli 2023 | Abgabetermin 00:00 | Die Eingabe des Angebots muss bis spätestens am 24.07.2023 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen. |
27. Juli 2023 | Offertöffnung | Die Eingabe des Angebots muss bis spätestens am 24.07.2023 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
EK 1.1: Finanzielle Situation
EK 2.1: Kommunikationssprache
EK 2.2: Dokumentationssprache
EK 2.3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK 2.4: Festangestellte Personalressourcen
EK 2.5: Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
EK 3.1: Erfahrung in der Einführung und im Betrieb einer marktfähigen Frequenzmesssystem-Standardlösung
EK 4.1: Hinreichendes Umweltmanagementsystem
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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3000 Bern 65
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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