Zuschlag 1338733: (b22051) Fachliche Unterstützung Digitalisierung
Publiziert am: 24. Mai 2023
Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB
Den Zuschlag erhält Drees + Sommer Schweiz AG. Ausschlaggebend für die Bewertung als vorteilhaftestes Angebot ist die sehr gute Erfüllung des ZK2 (Fachkompetenz) und des ZK3 (Auftragsanalyse) sowie die gute Erfüllung des ZK1 (Preis), des ZK4 (Präsentation) und des ZK5 (frei gewählte Referenz).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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25 % | ZK1 Preis |
13.75 % | ZK2.1 Je mindestens 1 Referenz von folgenden Aufträgen: Beratungsmandat im Bereich Einführung von BIM auf Eigentümerseite oder Auftrag als BIM-Manager mit Angabe der beauftragten Teilphasen / Kenntnis des Themenbereichs Life-Cycle-Data-Management (Auftrag, Dokument, Arbeit, etc.) |
13.75 % | ZK2.2 Die Anbieterin hat in Zusammenhang mit BIM entweder: einen Pre-BEP / einen Elementplan / eine Datenrichtlinie oder ein anderes, für die Anwendung von BIM ebenso relevantes Dokument erarbeitet |
13.75 % | ZK2.3 Erfahrung Mandatsleitung |
13.75 % | ZK2.4 Frei gewählte Referenz |
10 % | ZK3 Auftragsanalyse und Organisation, Motivation |
10 % | ZK4 Präsentation durch die Mandatsleitung (= Schlüsselpersonen) |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.05.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
Grundauftrag: CHF 357'564.00
Optionen: CHF 88'852.50
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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