Zuschlag 1337563: Slack_Massenspektrometer Orbitrap Exploris 240
Publiziert am: 16. Mai 2023
ETH Zürich
gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB
Derzeit sind die Massenspektrometer der Orbitrap Exploris-Serie die einzigen kommerziellen Massenspektrometer, die die für diese Anwendung erforderlichen Anforderungen erfüllen:
1) Hochauflösendes MS1, ausreichend für die molekulare Identifizierung ohne chromatographische Vorseparation (240.000 bei m/z 200 (FWHM), m/z-Bereich von 40-6.000)
2) Schnelle Erfassung, die eine zeitaufgelöste Quantifizierung der Metabolitenproduktion ermöglicht
3) Schnelles Umschalten zwischen positivem und negativem Ionenmodus
4) Kompatibilität mit sekundären Elektrospray-Ionisationsquellen zur direkten Injektion von Umgebungsgasen (z. B. SuperSESI-Quelle von Fossil Ion Technologies)
5) Benchtop-Grösse passt zum Betrieb iim bestehenden Labor RCHCI. (timsTOF haben eine Höhe von 257 cm, was umfangreiche und kostspielige Bauarbeiten im bestehenden Labor erfordern würde)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
12.05.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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8092 Zürich
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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