Ausschreibung 1337345: Modern INtegration Environment (MINE)
Publiziert am: 17. Mai 2023
Swissgrid AG
Swissgrid betreibt Anwendungspakete und Daten/Service Integrationsplattformen die mehrere hundert Integrationsservices (Web Services, File Transfers, Data Services, API’s) verwalten, sicherstellen, überwachen und rapportieren.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht Swissgrid eine Anbieterin, die eine Lösung an Integrationskomponenten auf dem neuesten Stand der Technik als zukünftige Enterprise Integrationsumgebung für Anwendungen, Daten und Systeme inklusive Support und entsprechender Services anbietet.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Alle Leistungen sind in eigenen Räumlichkeiten der Anbieterin (off-site) sowie nach vorgängiger Vereinbarung bei Swissgrid in Aarau (on-site) zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
17. Mai 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen sind die im Merkblatt aufgeführten Angaben an ausschreibungen-IT@swissgrid.ch zu senden und es ist nach Registrierung im SAP Ariba Network die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung in SAP Ariba Sourcing zu akzeptieren. |
9. Juni 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
16. Juni 2023 | Frist für Fragen | Die Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich über die Ariba Event Messenger Funktion mit dem beigelegten Dokument "C5_Question Catalog" laufend eingereicht werden. |
14. Juli 2023 | Abgabetermin 23:59 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens mehrere Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. |
17. Juli 2023 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens mehrere Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2036 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35 | ZK1 Preis |
30 | ZK2 Qualität der angebotenen Leistungen |
7 | ZK3 Qualifikation der offerierten Personen |
3 | ZK4 Nachhaltigkeitsbestrebungen |
5 | ZK5 Vorbehalte zum Vertrag |
10 | ZK6 Anbieterpräsentation |
10 | ZK7 Proof of Concept |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
- EK1 - Lieferantenqualifierung für die Warengruppe "Standardsoftware"
- EK2 - Angaben zum Angebot
- EK3 - Generelle Akzeptanz des Vertragsentwurfes und der Allgemeinen Geschäftsbedinungen
- EK4 - Servicestandort
- EK5 - Referenzen
- EK6 - Personensicherheitsüberprüfung
- EK7 - Fieldglass Registrierung
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
gemäss Ausschreibungsunterlagen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und in der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts, sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
simap.ch
Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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