Zuschlag 1337039: Resultatermittlungssystem (RESys)

Publiziert am: 12. Mai 2023

Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich

Das Angebot der Firma Abraxas Informatik AG erfüllt die Anforderungen umfassend und erweist sich hinsichtlich sämtlicher Bewertungskriterien als das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Ausschlaggebend waren hauptsächlich die sehr gute Abdeckung der Anforderungen an die Lösung (ZK Funktionale Anforderungen) und an den Betrieb (ZK Anforderungen an Betrieb, Support u. Pflege), ein sehr überzeugendes Vorgehen hinsichtlich der Projektumsetzung (ZK Anforderungen an das Projekt) sowie die sehr gute Bewertung der Leistungsfähigkeit und Lösungspräsentation des Anbieters (ZK Anforderungen an die Leistungserbringerin und ZK Lösungspräsentation).


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 48614000: Datenerfassungssystem
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 Allgemeine Anforderungen
75 Funktionale Anforderungen
125 Nicht-Funktionale Anforderungen
100 Lösungsansätze
75 Anforderungen an die Leistungserbringerin
25 Anforderungen an die Schlüsselpersonen
75 Anforderungen an das Projekt
75 Anforderungen an den Betrieb, Support und Pflege
150 Lösungspräsentation
250 Gesamtkosten

Berücksichtigte Anbieter

Abraxas Informatik AG, St. Gallen
CHF 2,604,823 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibung vom: 30.01.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 95 Tage

Datum des Zuschlags:

05.05.2023


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich
Güterstrasse 33, Postfach
8010 Zürich
E-Mail-Adresse:  
beschaffungen-it@ji.zh.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1337039 Resultatermittlungssystem (RESys)