Zuschlag 1336451: Publikation des Zuschlags zum Vorhaben Adonis
Publiziert am: 11. Mai 2023
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Der Auftrag betrifft die Erweiterung bestehender Leistungen. Gestützt auf einen in einem Einladungsverfahren vergebenen Zuschlag setzt der Kanton die Software «Adonis» des Zuschlagsempfängers bereits in mehreren Organisationseinheiten ein. Die Software soll nun als Konzernapplikation in der ganzen Kantonsverwaltung eingesetzt werden. Der dafür abgeschlossene Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e der Interkantonalen Vereinbarung vom 15.11.2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Diese Voraussetzungen sind vorliegend aus folgenden Gründen erfüllt: Bei einer Neuvergabe des Auftrags in einem Einladungs-, offenen oder selektiven Verfahren müssten die Kosten für eine Migration der bestehenden Daten (Prozesse, etc.) in eine Prozessmanagementsoftware eines anderen Anbieters aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Preisbewertung mit berücksichtigt werden. Weil diese Migrationskosten im Verhältnis zum Auftragswert vermutlich hoch wären, hätte dies zur Folge, dass die Angebote anderer Anbieter als des bisherigen kaum Aussicht auf den Zuschlag hätten, und dass daher auch kaum mit anderen Angeboten zu rechnen wäre. Eine wettbewerbliche Neuvergabe des Auftrags wäre daher voraussichtlich ein blosser Leerlauf, und der hohe Aufwand dafür würde weder den Anbietern noch dem Kanton einen Mehrwert bringen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.05.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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