Zuschlag 1335975: B-2311 SAP Payroll-Dienstleistungen
Publiziert am: 10. Mai 2023
Berner Fachhochschule
Nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e der IVöB 2019 kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn Damit sind die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e der IVöB 2019 erfüllt.
ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
Die Zuschlagsempfängerin hat SAP Payroll für die BFH implementiert und verfügt als Einzige über spezifische System- und Kontextkenntnisse zur Betreuung und Weiterentwicklung der Lösung.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.05.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Falkenplatz 24
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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