Abbruch 1335157: EBP-125_Asset Management Software
Publiziert am: 9. Mai 2023
Energie Wasser Bern
Damit ewb Instandhaltungsmassnahmen und Sanierungsaufträge zukünftig besser priorisieren kann, muss eine Software bei ewb eingeführt werden, die Asset Simulationen für Energieversorgungsunternehmen durchführen kann. Als Beschaffungsgegenstand wird die Asset Management Software und die dazugehörigen Dienstleistungen und IT-Anforderungen in den beiligenden Ausschreibungsunterlagen näher beschrieben.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
- Kein Anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen.
Gemäss Artikel 43 Abs. 1 kann das Verfahren aus wichtigen Gründen abgebrochen wer-den. Art. 43 Abs. 1 IVöB enthält eine nicht abschliessende Aufzählung von wichtigen bzw. sachlichen Gründen. Ein wichtiger Grund liegt gemäss Art. 43 Abs. 1 IVöB namentlich vor, wenn kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt (Art. 43 Abs. 1 lit. b IVöB).
In beschaffungsrechtlicher Hinsicht bestehen demnach wichtige bzw. sachliche Gründe, welche den Abbruch des Submissionsverfahrens rechtfertigen. Das vorgenannte Verfahren wird deshalb in Anwendung von Art.43 IVöB abgebrochen.
Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen
Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; die angefochtene
Verfügung und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Monbijoustrasse 11, Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 321 32 31
E-Mail-Adresse:
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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