Ausschreibung 1334483: (23036) 609 Unterstützungsdienstleistungen Storage
Publiziert am: 5. Mai 2023
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Im Bereich Storage setzt die Bundesverwaltung verschiedene Produkte ein. Aktuell sind es Veritas NetBackup, Veritas Flex-Appliances, DELL EMC Data Domain-Appliances, MicroFocus DataProtector inklusive HPE StoreOnce-Backup-Appliances, NetApp System-Palette (FAS, AFF) sowie DELL EMC S3-Technologie ECS. Die Betreuung dieser Produkte gehört zu den Kernaufgaben des Storage-Teams im BIT. Um diese Kernaufgabe gemäss den Anforderungen der Kunden jederzeit sicher zu stellen, braucht es kompetente Partner, welche das Storage-Team mit den dazu ausgerichteten Dienstleistungen unterstützen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Eichenweg 1, 3052 Zollikofen sowie, auf Verlangen, in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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5. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
5. Mai 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
17. Mai 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
14. Juni 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
20. Juni 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einzelverträge können maximal 1 Jahr über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
700 Punkte | ZK1.1 - ZK1.13 Qualität (Referenzen) |
300 Punkte | ZK2 Preis |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.1 und 6.1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einzelverträge können maximal 1 Jahr über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
650 Punkte | ZK1.1 - ZK1.12 Qualität (Referenzen) |
50 Punkte | ZK1.13 Qualität (Zertifikate) |
300 Punkte | ZK2 Preis |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.2 und 6.2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einzelverträge können maximal 1 Jahr über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
600 Punkte | ZK1.1 - ZK1.7 Qualität (Referenzen) |
100 Punkte | ZK1.8 Qualität (Zertifikate) |
300 Punkte | ZK2 Preis |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.3 und 6.3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Los 1:
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Gesamtverantwortung
Der Anbieter tritt als Generalunternehmen auf und übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei dem Anbieter.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK03.1
Erfahrung Leitung und Umsetzung Veritas NetBackup-Projekten
Der Anbieter verfügt über mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Leitung und Umsetzung von Veritas NetBackup-Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03.2
Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerte Unternehmungen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerte Unternehmungen im Bereich Backup-Engineering, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt, zusammen mit den eventuell eingesetzten Subunternehmen, über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Beim allfälligen Beizug eines Subunternehmers ist für die Erfüllung dieses EK darauf zu achten, dass die charakteristische Leistung resp. der Hauptanteil der Leistung (mind. 70 %) des vorliegend ausgeschrieben Leistungsvolumens (vgl. Ziff. 3.2.1. des Pflichtenheftes) vom Anbieter selbst zu erbringen ist, und die entsprechenden personellen Ressourcen somit direkt beim Anbieter angestellt sein müssen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
a) Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
b) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in englischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.
c) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich in französischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.
d) Der Anbieter akzeptiert weiter, dass die spezifischen Sprachanforderungen an Mitarbeitende im Rahmen der Abrufe bekannt gegeben werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Los 2:
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Gesamtverantwortung
Der Anbieter tritt als Generalunternehmen auf und übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei dem Anbieter.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich NetApp, in Projekten die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03.1
Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerte Unternehmungen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerten Unternehmungen im Bereich NetApp-Engineering auf, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt, zusammen mit den eventuell eingesetzten Subunternehmen, über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Beim allfälligen Beizug eines Subunternehmers ist für die Erfüllung dieses EK darauf zu achten, dass die charakteristische Leistung resp. der Hauptanteil der Leistung (mind. 70%) des vorliegend ausgeschrieben Leistungsvolumens (vgl. Ziff. 3.2.1 des Pflichtenheftes) vom Anbieter selbst zu erbringen ist, und die entsprechenden personellen Ressourcen somit direkt beim Anbieter angestellt sein müssen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
a) Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
b) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in englischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.
c) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich in französischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.
d) Der Anbieter akzeptiert weiter, dass die spezifischen Sprachanforderungen an Mitarbeitende im Rahmen der Abrufe bekannt gegeben werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Los 3:
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Gesamtverantwortung
Der Anbieter tritt als Generalunternehmen auf und übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge. Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei dem Anbieter.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über mindestens 2 Jahre Erfahrung in Projekten, aus denen ersichtlich ist, dass der Anbietermit DELL EMC ECS-Systemen (HW und SW) im Zusammenspiel von Storage, Netzwerktopologie und LoadBalancer vorweist, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03.1
Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerte Unternehmungen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in öffentlichen Verwaltungen oder ähnlich gelagerten Unternehmungen im Bereich ECS-S3-Engineering, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt, zusammen mit den eventuell eingesetzten Subunternehmen, über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Beim allfälligen Beizug eines Subunternehmers ist für die Erfüllung dieses EK darauf zu achten, dass die charakteristische Leistung resp. der Hauptanteil der Leistung (mind. 70%) des vorliegend ausgeschrieben Leistungsvolumens (vgl. Ziff. 3.2.1 des Pflichtenheftes) vom Anbieter selbst zu erbringen ist, und die entsprechenden personellen Ressourcen somit direkt beim Anbieter angestellt sein müssen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
a) Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
b) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in englischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.
c) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich in französischer Sprache (mündlich, Niveau B2) (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.
d) Der Anbieter akzeptiert weiter, dass die spezifischen Sprachanforderungen an Mitarbeitende im Rahmen der Abrufe bekannt gegeben werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Teuerung: Die Vertragsparteien können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres, jedoch frühestens 2 Jahre nach Vertragsabschluss schriftlich und substantiiert begründet eine Anpassung der Preise verlangen. Eine Anpassung erfolgt höchstens im Umfang der Entwicklung des Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise bis zum Zeitpunkt des Antrags und dies auch nur insofern die Indexänderung mehr als 3 Prozentpunkte seit der letzten Preisfestlegung beträgt. Als Ausgangspunkt dient der Indexstand jenes Monats, in welchem der Vertrag durch alle Parteien unterzeichnet wurde.
Berechnungsbeispiel:
Vereinbarte Vergütung bei Vertragsabschluss: CHF 150’000.00
Indexstand bei Vertragsabschluss Mai 2018 (Indexbasis Dez. 2015): 102.1 Punkte
Indexstand bei der Überprüfung der Teuerung: September 2022: 105.5 Punkte
Angepasste Vergütung infolge Preiserhöhung: CHF 154'995.10
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Es ist nicht zulässig, ein Angebot als Anbieter einzureichen und in einem weiteren als Subunternehmer aufzutreten. Auch sind Mehrfachangebote von Subunternehmern unzulässig (vgl. Pflichtenheft Ziff. 9.3.6).
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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