Zuschlag 1334081: Dienstleistungen zur AV-Planung des kant. Verwaltungsgebäudes
Publiziert am: 2. Mai 2023
Kanton Luzern / Finanzdepartement
Die Anbieterin erfüllt die Eignungskriterien. Die Vergabe des Auftrages erfolgt an die Firma Intelliconcept AG, Rotkreuz, die das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat. Die Firma Intelliconcept AG hat die meisten Punkte für die vorgegebenen Zuschlagskriterien Preis, Qualität, Termin und Lernende erhalten. Beim Zuschlagskriterium Preis erreichte sie im Vergleich zu den anderen Anbieterinnen die höchste Punktezahl, beim Zuschlagskriterium Qualität die höchste Punktezahl, beim Zuschlagskriterium Termin die zweithöchste Punktezahl und beim Zuschlagskriterium Lernende die dritthöchste Punktezahl.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.04.2023
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Gegen diese Zuschlagsverfügung kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern, Obergrundstrasse 46, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel einzureichen. Diese Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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Stadthofstrasse 4 / PF 3768
6002 Luzern
Telefon: 041 228 51 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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