Zuschlag 1332623: intelligentes Mess- und Regelsystem für EW Romanshorn
Publiziert am: 5. Mai 2023
Genossenschaft EW Romanshorn
Die Genossenschaft EW Romanshorn hat für die Einführung eines iMRS unter weiteren die folgenden Projektziele definiert: Die Genossenschaft EW Romanshorn möchte zusammen mit dem Rollout der intelligenten Messgeräte auch ein intelligentes Steuersystem mit der gleichen Infrastruktur einführen und betreiben. Die Genossenschaft EW Romanshorn sieht die dezentral-intelligenten Steuersysteme als wichtiges zukünftiges Mittel, um trotz fluktuierender lokaler Einspeisungen die Netzstabilität zu gewährleisten oder um energieeffiziente Gebäudelösungen zu ermöglichen und neue Dienstleistungen zu erbringen. Die Kommunikation auf der letzten Meile soll wo möglich über stabile und performante Powerline-Lösungen (PLC und BPL) erfolgen, die eine zuverlässige Messwerterfassung und ein dynamisches Schalten von Flexibilitäten gewährleistet. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere StromVV Artikel 8a und 8b) erfüllt aktuell nur ein Anbieter die definierten Projektziele der Genossenschaft EW Romanshorn. Insbesondere den Einsatz eines intelligenten Gateways mit Lastschaltfunktion, welches über die Zertifizierung der Datensicherheitsprüfung nach StromVV Artikel 8b verfügt. Gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) hat die Genossenschaft EW Romanshorn den Auftrag freihändig vergeben.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.05.2023
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Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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Bankstrasse 6
8590 Romanshorn
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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