Zuschlag 1332139: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe Matrix42
Publiziert am: 29. April 2023
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Vergabe Wartung und Lizenzen der Software für das zentrale Arbeitsplatzmanagement «Matrix 42» erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 21 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Der Auftrag Wartung und Lizenzen der Software für das zentrale Arbeitsplatzmanagement «Matrix 42» wird nach Art. 21 Abs. 2 lit. c der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) der Firma Matrix42 Helvetia AG, Luzern freihändig zugeschlagen.
Die Informatikdienste haben in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Beschaffungswesen (FaBe) für die im 2012 beschaffte Anwendung, sowohl im 2012 und im 2017 jeweils offene Ausschreibungen für Wartung, Lizenzen und Dienstleistungen durchgeführt. Aufgrund dessen, dass der Hersteller Matrix42 Helvetia den Verkauf direkt und nicht über entsprechende Software-Lieferanten vertreibt, erfolgten letztmalig entweder keine Eingaben (2017) anderer Firmen. Sämtliche potenziellen Anbieter müssen zur Offerierung die Quotes (Listenpreise) bei der Herstellerfirma einholen. Aufgrund dessen, ist eine echte Konkurrenzsituation sehr unwahrscheinlich. Ausgehend von diesem Umstand macht eine erneute offene Ausschreibung wenig Sinn und es soll darauf verzichtet werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.04.2023
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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