Zuschlag 1332023: 601594 Beschaffung BILS
Publiziert am: 21. April 2023
Schweizerische Südostbahn AG Geschäftsbereich Infrastruktur
Die summarische Begründung des Zuschlags umfasst folgende massgebende Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes.
Die Angebote wurden nach den schriftlichen Fragerunden und den nachfolgend bereinigten Angeboten durch die SOB mit drei Fachpersonen und durch die Firma Sollberger Ingenieure mit zwei Fachpersonen unabhängig bewertet. Die Bewertungen wurden gegenübergestellt, konsolidiert und die Punkte vergeben. Im Bereich der Lösungsdokumentationen / Auftragsanalyse, der Selbstdeklaration der Anforderungsspezifikationen und des Wartungsvertrags wurden die Zuschlagskriterien durch die PSI Software AG besser erfüllt. Das Angebot der Firma PSI Software AG weist das Beste Preis-/Leistungsverhältnis auf.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | selective |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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35% | Preis |
50% | Qualitative Kriterien |
15% | Plausibilität / Präsentation, Vorbehalte, Wartungsvertrag |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.04.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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