Zuschlag 1330573: (22146) 805 Fachjournalisten EnergieSchweiz-Inhalte (FECHI)

Publiziert am: 19. April 2023

Bundesamt für Energie

Den Zuschlag erhält die Firma Maxomedia AG. Über alle Zuschlagskriterien betrachtet, hat die Firma Maxomedia AG die höchste Erfüllung erreicht und somit das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot eingereicht. Sie überzeugte vor allem durch die Qualität ihrer Arbeitsproben für die crossmedialen Kampagnen und das Layout.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79342000: Marketing
  • 79530000: Übersetzungsdienste
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
  • 79822500: Dienstleistungen im Grafik-Design
  • 79551000: Schreibarbeiten
  • 79550000: Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • C: Consulting
  • P: Druck
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • C-C: Consulting
  • P-P: Druck
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Kommunikationsagentur

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK 1 Arbeitsprobe Crossmediale Kampagne
25% ZK 2 Arbeitsprobe Übersetzung und Lektorat
25% ZK 3 Arbeitsprobe Layout
25% ZK 4 Preis

Berücksichtigte Anbieter

Maxomedia AG, Bern 23
CHF 7,346,756 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 13.10.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 175 Tage

Datum des Zuschlags:

06.04.2023


Anzahl Angebote:

7


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 1'516'416.00
- Optionen: CHF 5'830’340.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Energie
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 83 50
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1330573 (22146) 805 Fachjournalisten EnergieSchweiz-Inhalte (FECHI)