Ausschreibung 1330071: Beschaffung einer Software-defined Compute (SDC)-Lösung im redundanten
Publiziert am: 12. April 2023
Flughafen Zürich AG
Die Flughafen Zürich AG sucht eine ICT-Anbieterin, für die Lieferung, Konzeption, Integration und Wartung einer Software-defined Compute (SDC)-Lösung im redundanten 2-Rechenzentrums-Betrieb. Die angebotene SDC-Lösung soll explizit keine klassische HCI-oder CI-Infrastruktur beinhalten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. April 2023 | Publikationsdatum | |
12. April 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden den Anbietern nur gegen die rechtsgültige Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung zugestellt. |
23. Mai 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. April 2023 | Frist für Fragen | Sämtliche Fragen müssen über das simap Frageforum gestellt werden. |
23. Mai 2023 | Abgabetermin 16:00 | None |
24. Mai 2023 | Offertöffnung | None |
14. August 2023 | Geplanter Projektstart | |
11. August 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
45% | Total cost of ownership |
50% | Technische Anforderungen |
5% | Anforderungen an die anbietenden Unternehmen bezogenen Leistungen |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es gelten die AGB's Einkauf ICT und die mitgelieferten Verträge.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die Ausschreibungsunterlagen werden den Anbietern nur gegen die rechtsgültige Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung zugestellt.
simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: + (43) 816 38 66
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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