Ausschreibung 1330071: Beschaffung einer Software-defined Compute (SDC)-Lösung im redundanten

Publiziert am: 12. April 2023

Flughafen Zürich AG

Die Flughafen Zürich AG sucht eine ICT-Anbieterin, für die Lieferung, Konzeption, Integration und Wartung einer Software-defined Compute (SDC)-Lösung im redundanten 2-Rechenzentrums-Betrieb. Die angebotene SDC-Lösung soll explizit keine klassische HCI-oder CI-Infrastruktur beinhalten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48800000: Informationssysteme und Server
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. April 2023 Publikationsdatum
12. April 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen werden den Anbietern nur gegen die rechtsgültige Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung zugestellt.

23. Mai 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
28. April 2023 Frist für Fragen

Sämtliche Fragen müssen über das simap Frageforum gestellt werden.

23. Mai 2023 Abgabetermin 16:00

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24. Mai 2023 Offertöffnung

None

14. August 2023 Geplanter Projektstart
11. August 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45% Total cost of ownership
50% Technische Anforderungen
5% Anforderungen an die anbietenden Unternehmen bezogenen Leistungen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es gelten die AGB's Einkauf ICT und die mitgelieferten Verträge.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die Ausschreibungsunterlagen werden den Anbietern nur gegen die rechtsgültige Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung zugestellt.

Offizielles Publikationsorgan:

simap

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Flughafen Zürich AG
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: + (43) 816 38 66
E-Mail-Adresse:  
juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com