Ausschreibung 1328497: CAFM-Programm

Publiziert am: 4. April 2023

Kantonsspital Baden AG

Die Kantonsspital Baden AG beabsichtigt die Einführung einer neuen CAFM-Lösung. Dabei werden die Daten der BIM-Modelle dem CAFM als Datenbasis dienen.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kantonsspital Baden, Baden

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48421000: Softwarepaket für das Facility-Management
  • 48420000: Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. April 2023 Publikationsdatum
4. April 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen werden nur digital auf simap.ch publiziert und werden nicht versendet.

15. Mai 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. April 2023 Frist für Fragen

Fragen müssen bis zum 20.04.2023 auf simap.ch eingereicht. Danach werden diese auf simap.ch für alle ersichtlich beantwortet.

15. Mai 2023 Abgabetermin 23:59

Angebote werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.

16. Mai 2023 Offertöffnung

Angebote werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.

1. Juli 2023 Geplanter Projektstart
30. Juni 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kantonsspital Baden AG
Im Ergel 1
5604 Baden
E-Mail-Adresse:  
sarah.duerig@ksb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1328497 CAFM-Programm