Ausschreibung 1327945: (23044) 805 Mandat zur Unterstützung der Forschung BFE
Publiziert am: 5. April 2023
Bundesamt für Energie BFE
Die Energieforschungsprogramme des BFE decken das gesamte Spektrum der Energieforschung ab. Dabei zeichnet das Forschungsprogramm «Energie‒Wirtschaft‒Gesellschaft (EWG)» für die Forschung im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften (SGW) verantwortlich. Es werden zudem in den technischen Forschungsprogrammen Projekte im Bereich der SGW gefördert, wenn diese der Technologie eigen oder für sie von besonderer Bedeutung sind. Auch im BFE Förderprogramm «SWiss Energy research for the Energy Transition» (SWEET) wird SGW Forschung unterstützt. Die gesamte Forschung in diesem Bereich wird zusammengefasst unter dem Dach des Forschungsprogramms EWG. Die Ausschreibung dient der Vergabe eines Mandats zur Unterstützung der Programmleitung EWG insbesondere in den Bereichen der Betreuung der SGW Forschung im Rahmen der technischen Energieforschungsprogramme und SWEET.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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5. April 2023 | Publikationsdatum | |
5. April 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
18. April 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
24. Mai 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
30. Mai 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Juli 2023 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% / 8 Punkte | ZK 1 Umfassende Kompetenzen im Projektmanagement |
50% / 10 Punkte | ZK 2 Umfassende Kenntnisse des zu bearbeitenden Forschungsgebiets |
50% / 4 Punkte | ZK 3 Erfahrungen in der nationalen und internationalen thematischen Vernetzung |
50% / 4 Punkte | ZK 4 Forschungserfahrung und umfassende Kenntnisse der Schweizerischen Forschungslandschaft |
50% / 8 Punkte | ZK 5 Fähigkeiten und Erfahrungen in der Kommunikation |
25% / 36 Punkte | ZK 6 Präsentation |
20% / 35 Punkte | ZK 7 Preis |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen oder Personen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Die Schlüsselperson verfügt über genügend Erfahrung in der Leitung von Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein schriftlicher Nachweis mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen;
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Qualifikation der Schlüsselperson
Der Anbieter ist bereit, eine Schlüsselperson einzusetzen, die über einen Hochschulabschluss sowie einen Doktortitel im Bereich der für das Forschungsprogramm relevanten Wissenschaften (Geistes- und Sozialwissenschaften) verfügt.
Nachweis
Kopie der relevanten Zeugnisse und beruflicher Lebenslauf.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselperson
Der Anbieter ist bereit, eine Schlüsselperson einzusetzen, die in deutscher, französischer und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselperson.
EK06 Unabhängigkeit
Der Anbieter ist organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig von im Rahmen der Forschungsprogramme des BFE (inkl. SWEET) begünstigten Forschungsinstitutionen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07 Verzicht auf BFE-Projekte
Der Anbieter verzichtet während der Ausführung des Mandats sowie 2 Jahre nach seiner Beendigung auf die Beteiligung an vom BFE mitfinanzierten Forschungs- und Beratungsprojekten, soweit diese die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Objektivität beeinträchtigen oder das Mandat einen Wettbewerbsvorteil bringen könnte. Im Zweifelsfall wird dies dem BFE gemeldet und vom BFE beurteilt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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