Ausschreibung 1327599: KStA DIGO
Publiziert am: 12. April 2023
Departement Finanzen und Ressourcen / Kantonales Steueramt
Konzeption und Realisierung einer neuen Applikation für den Bereich Grundstückschätzung, sowie eines zugehörigen Objektregisters und den zugehörigen Schnittstellen
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Aarau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
12. April 2023 | Publikationsdatum | |
12. April 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Decision Advisor: https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRewwIuGRqU9p7ufY/RZsc4fTc%3D |
2. Juni 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. Mai 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich via Decision Advisor innert der genannten Frist einzureichen. |
2. Juni 2023 | Abgabetermin 11:00 | Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich auf Decision Advisor angeboten. |
2. Juni 2023 | Offertöffnung | Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich auf Decision Advisor angeboten. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20% | Lösungsdesign |
40% | Qualifikation des Lösungspartners |
10% | Anbieterpräsentation |
30% | Preis |
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen.
Gemäss Ausschreibungsunterlagen (Decision Advisor und Pflichtenheft), jedoch insbesondere:
Der Anbieter verfügt über die nötige Erfahrung und über das erforderliche Know-how im Planen und Umsetzen von vergleichbaren Projekten im Umfeld "Steuern Schweiz".
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Tellistrasse 67
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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