Ausschreibung 1327463: Patientenuniversalterminal PUT

Publiziert am: 5. April 2023

Kantonsspital Baden AG

Beschaffung Patientenuniversalterminals (PUT) für den Spital-Neubau Agnes.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kantonsspital Baden AG

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 51300000: Installation von Kommunikationsgeräten
  • 48500000: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
  • 48219700: Kommunikationsserversoftwarepaket
  • 85100000: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
  • 50334400: Wartung von Kommunikationssystemen
  • 32573000: Kommunikationssteuerungssystem
Tags (Bau):
  • 2353: Informatikanlagen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. April 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

24. April 2023 Frist für Fragen

Voraussichtliche Abgabe der Antworten zu den eingereichten Fragen bis am 28.04.2023

23. Mai 2023 Abgabetermin 00:00

None

24. Mai 2023 Offertöffnung

None

31. August 2023 Geplanter Projektstart
31. August 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preis
20% Erfüllungsgrad der Funktionalen Anforderungen
10% Lösungskonzept
10% Referenzen
20% Angebotspräsentation
10% Referenzbesuche

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kantonsspital Baden AG
Im Ergel 1
5404 Baden
E-Mail-Adresse:  
mathias.wenger@ksb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1327463 Patientenuniversalterminal PUT