Ausschreibung 1327463: Patientenuniversalterminal PUT
Publiziert am: 5. April 2023
Kantonsspital Baden AG
Beschaffung Patientenuniversalterminals (PUT) für den Spital-Neubau Agnes.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantonsspital Baden AG |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
5. April 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. April 2023 | Frist für Fragen | Voraussichtliche Abgabe der Antworten zu den eingereichten Fragen bis am 28.04.2023 |
23. Mai 2023 | Abgabetermin 00:00 | None |
24. Mai 2023 | Offertöffnung | None |
31. August 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Preis |
20% | Erfüllungsgrad der Funktionalen Anforderungen |
10% | Lösungskonzept |
10% | Referenzen |
20% | Angebotspräsentation |
10% | Referenzbesuche |
Zulassungsbedingungen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Im Ergel 1
5404 Baden
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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