Ausschreibung 1327267: Digitale Transformation Swissmedic – Entwicklung und Betrieb

Publiziert am: 3. April 2023

Swissmedic, Beschaffungsmanagement

Mit vorliegender Ausschreibung sucht Swissmedic Leistungserbringerinnen, welche über die nächsten fünf Jahre hoch qualifizierte Software-Entwicklungsleistungen, Betriebsleistungen (Wartung und Support) und Applikations- und Datenmigrationsleistungen zu den nächsten Schritten der digitalen Transformation von Swissmedic erbringen können. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern / und remote

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Software-Entwicklungs- und Betriebsleistungen; Detail gem. Pflichtenheft

  • Lot 2:

    Applikations- und Datenmigrationsleistungen (inkl. Lieferung einer Migrations-Software)


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. April 2023 Publikationsdatum
3. April 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich von www.simap.ch beziehbar.

11. Mai 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. April 2023 Frist für Fragen

Fragen können ausschliesslich im Simap-Forum gestellt werden.

15. Mai 2023 Abgabetermin 08:00

Die minimale Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB (40 Tage) wurde in vorliegender Ausschreibung auf 30 Tage gekürzt. Gemäss Art. 47 «Fristverkürzung im Staatsvertragsbereich» Abs. 2 BöB kann die minimale Angebotsfrist nach Art. 46 Abs. 2 um je 5 Tage gekürzt werden, wenn
a. die Ausschreibung elektronisch veröffentlicht wird;
b. die Ausschreibungsunterlagen zeitgleich elektronisch veröffentlicht werden;
Diese beiden Bedingungen werden mit vorliegender Ausschreibung erfüllt.

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 15. Mai 2023 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenhefts zuzustellen.

Bemerkung zur Einreichung der Angebote:

a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 19. Mai 2023 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 15. Mai 2023.

c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes der Auftraggeberin per Email zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.

19. Mai 2023 Offertöffnung

Die minimale Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB (40 Tage) wurde in vorliegender Ausschreibung auf 30 Tage gekürzt. Gemäss Art. 47 «Fristverkürzung im Staatsvertragsbereich» Abs. 2 BöB kann die minimale Angebotsfrist nach Art. 46 Abs. 2 um je 5 Tage gekürzt werden, wenn
a. die Ausschreibung elektronisch veröffentlicht wird;
b. die Ausschreibungsunterlagen zeitgleich elektronisch veröffentlicht werden;
Diese beiden Bedingungen werden mit vorliegender Ausschreibung erfüllt.

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 15. Mai 2023 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenhefts zuzustellen.

Bemerkung zur Einreichung der Angebote:

a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 19. Mai 2023 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 15. Mai 2023.

c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes der Auftraggeberin per Email zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Software-Entwicklungs- und Betriebsleistungen; Detail gem. Pflichtenheft
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
max. 30 Pt. Unternehmensstrategie und Geschäftsfelder (in der Schweiz)
max. 30 Pt. Personalressourcen in der Schweiz
max. 20 Pt. Eigene Produkte / Frameworks der Anbieterin
max. 60 Pt. Referenzen der Anbieterin in der Schweiz
max. 50 Pt. Erfahrungsbericht
max. 210 Pt. Beraterprofile



2: Applikations- und Datenmigrationsleistungen (inkl. Lieferung einer Migrations-Software)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
max. 30 Pt. Unternehmensstrategie und Geschäftsfelder (in der Schweiz)
max. 30 Pt. Personalressourcen in der Schweiz
max. 60 Pt. Referenzen der Anbieterin in der Schweiz
max. 40 Pt. Erfahrungsbericht
max. 60 Pt. Migrations-Software
max. 180 Pt. Beraterprofile



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

gem. Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

keine

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:  
markus.diethelm@swissmedic.ch