Ausschreibung 1326019: (23017) 609 Offer Management Dienstleistungen
Publiziert am: 29. März 2023
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden drei (3) erfahrene und kompetente Partner gesucht, welche das BIT in den Jahren 2023 bis 2028 in Form von Dienstleistungen im Offer Management unterstützen.
Mit den Zuschlagsempfängern wird jeweils ein Rahmenvertrag erstellt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erbringungsort der Dienstleistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Grundsätzlich wird zwischen On-Site (vor Ort) und Off-Site (nicht vor Ort) Einsatz unterschieden. Bei einem On-Site Einsatz, ist die Leistung in den Räumen des BIT im Campus Meielen in Zollikofen zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. März 2023 | Publikationsdatum | |
29. März 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | In der Vorankündigung vom 16.02.2023 (Simap Meldungsnr.: 1316697) wurde am Markt abgeklärt, ob ein Bedarf an Ausschreibungsunterlagen in der Amtssprache Französisch besteht. Da kein Bedarf gemeldet wurde, sind die Ausschreibungsunterlagen ausschliesslich in deutscher Sprache erhältlich. |
13. April 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
8. Mai 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
11. Mai 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK 1.1 Erfahrung Offer Management |
15% | ZK 1.2 Erfahrung agile Methoden |
15% | ZK 1.3 Erfahrung Grossunternehmen |
40% | ZK 2 Maximaler Stundensatz |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld im Anhang 1 eintragen:
Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Funktionsbezeichnung.
EK 03
Sprachkenntnisse der zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, Mitarbeitende einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) auf Niveau Muttersprache kommunizieren und die Angebots- und Vertragsdokumente in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Die Einarbeitungszeit für die Ersatzperson sowie die Aufwände die während der Übergangszeit entstehen werden durch den Anbieter übernommen.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 06
Akzeptanz der AGB der Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 07
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang 03 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 08
Erfahrung des Anbieters
Der Anbieter weist nach, dass er Erfahrung in der Erbringung von Dienstleistungen im Werk- oder Auftragsverhältnis hat, welche mit den im Pflichtenheft Kap. 3.5 aufgeführten Dienstleistungen im Bereich Offer- oder Projektmanagement, resp. in der Führung oder Unterstützungen von Projekten/Vorhaben im ICT Bereich vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand 2 Referenzen nach die nicht älter als 5 Jahre sind (zum Zeitpunkt der Angebotserstellung).
Der Anbieter muss als Vertragsnehmer den Auftrag ausgeführt haben, mindestens 1 Referenz darf nicht von Subunternehmer erbracht worden sein.
Nachweis:
Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums nach, indem Sie pro Referenz den Anhang 04 "Referenzblatt" ausfüllen und beilegen.
Wichtig: Hinweise im Referenzblatt sind zu befolgen.
EK 09
Personelle Ressourcen
Der Anbieter weist nach, dass er zur Zeit der Angebotserstellung selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von Total mind. 160 % Stellenprozent verfügbar sind um die Dienstleistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen. Sämtliche Mitarbeitenden weisen mindestens 2 oder mehr Jahre Erfahrung im Offer- oder Projektmanagement, resp. in der Führung oder Unterstützungen von Projekten/Vorhaben im ICT Bereich aus.
Nachweis:
Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums nach, indem Sie pro Mitarbeitende/r den Anhang 05 "Referenzblatt Personenprofil" ausfüllen und beilegen.
EK 10
Haftung
Bestätigung, dass der Anbieter die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Campus Meielen, Eichenweg 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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