Zuschlag 1325057: (22064) 104 FEDLEX 2023-2032

Publiziert am: 28. März 2023

Bundeskanzlei BK

Den Zuschlag erhalten die Firmen Cognizone BV, Karakun AG und adesso Schweiz AG, da die Angebote hinsichtlich der Erfüllung der Qualitätskriterien und der Wirtschaftlichkeit mehrheitlich überzeugen. In den Anbieterpräsentationen mit praktischen Lösungsbeispielen konnten die Zuschlagsempfänger die Qualitätsanforderungen zusätzlich unter Beweis stellen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Weiterentwicklung Fedlex

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3‘000 Punkte (30%) ZK1 Preis und Kosten
6‘000 Punkte (60%) ZK2 Qualitätsanforderungen
1‘000 Punkte (10%) ZK3 Lösungspräsentation

Berücksichtigte Anbieter

adesso Schweiz AG, Zürich
CHF 8,885,250 , Plafond de dépenses maximal optionnel

Cognizone BV, Bruxelles, BE
CHF 5,115,750 , Plafond de dépenses maximal optionnel

Karakun AG, Basel
CHF 8,616,000 , Plafond de dépenses maximal optionnel

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 06.12.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 105 Tage

Datum des Zuschlags:

21.03.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb (Mini-Tender-Verfahren) unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte, maximale Stundenkontingent von 50‘000 Stunden abgerufen.


Kontakt

Bundeskanzlei BK
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1325057 (22064) 104 FEDLEX 2023-2032