Zuschlag 1322183: f23124 - Projektleitung ISAK Relaunch

Publiziert am: 9. März 2023

Bundesamt für Gesundheit BAG

Den Zuschlag gemäss Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c BöB erhält die Firma Ehrenreich GmbH, da sie als einzige das fachliche und technische Know-how besitzt, um das laufende Projekt unter Einhaltung der gegebenen Bedingungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Ein Projektleitungswechsel und der damit verbundene Know-how-Verlust sowie -Transfer würde erhebliche technische und finanzielle Risiken und Mehrkosten mit sich bringen, der Zeitplan des Projekts könnte nicht mehr eingehalten werden und der Projekterfolg als Ganzes wäre nicht mehr gewährleistet. Dies wäre mit unangemessenen Risiken für die Gesundheitslandschaft der Schweiz, insbesondere für die beaufsichtigten Krankenversicherer sowie die versicherten Personen verbunden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 75122000: Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Ehrenreich GmbH, Meilen
CHF 710,820 , Options comprises (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

07.03.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 538’500.00, 01.04.2023-31.12.2025
- Optionen: CHF 172’320.00, 01.01.2026-31.12.2026
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 44 86
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1322183 f23124 - Projektleitung ISAK Relaunch