Ausschreibung 1321363: (23006) 305 AISnew
Publiziert am: 15. März 2023
Schweizerisches Bundesarchiv BAR
Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) beabsichtigt, seine Metadatenbewirtschaftung zu modernisieren, um den Anforderungen und Bedürfnissen für die Verwaltung von analogen und digitalen Beständen gerecht zu werden. Daher soll bis spätestens 2025 ein neues Archivinformationssystem (AIS) eingeführt werden, welches die aktuelle Applikation ablösen soll. Beschafft werden Werkleistungen, Dienstleistungen und Lizenzen für eine neue AIS-Standardlösung. Die zu beschaffende AIS-Standardlösung wird durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betrieben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
An den Standorten des BAR und des BIT in Bern und Zollikofen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. März 2023 | Publikationsdatum | |
15. März 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Bezugsquelle der vertraulichen Beilagen: |
31. März 2023 | Frist für Fragen | Aufgrund der Komplexität bzw. des Umfangs der Ausschreibungsunterlagen werden zwei Fragen-/Antwortrunden durchgeführt: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
15. Mai 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
19. Mai 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Oktober 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2035 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25% | ZK 1 Preis |
10% | ZK 2 Auftragsanalyse |
24% | ZK 3 Vorgehen und Lösungsvorschläge |
26% | ZK 4 Technische Fähigkeiten |
15% | ZK 5 Angebotspräsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenzprojekt nach, das nicht länger als vor 5 Jahren durchgeführt wurde.
Nachweis
Für das Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4.1) einzureichen.
Für das Referenzprojekt gelten folgende Anforderungen:
• Thematisch ähnlicher Bereich (vgl. Anhang 6 und Beilage B02)
• Das Projekt wurde bei einer Organisation im Archivumfeld (z.B. ein öffentliches Archiv, Firmenarchiv oder vergleichbare Organisation) durchgeführt.
• Das Projekt umfasste eine Datenmigration aus einem Vorgänger-System.
EK03 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Kontaktangaben, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK04 CVs und Sprachkenntnisse
Nebst den im Pflichtenheft verlangten CVs für die beiden Schlüsselpersonen, ihre Stellvertreter und die Teammitglieder, weist der Anbieter nach, dass er zwei Schlüsselpersonen (Pflichtenheft, Kapitel 3.4.4) einsetzt, die in deutscher oder französischer oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweise
CVs nach Kapitel 3.4.4 des Pflichtenhefts (max. 2 A4 Seiten pro Person).
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (z.B. Sprachdiplome, Sprachaufenthalte) der Sprachkenntnisse der beiden Schlüsselpersonen.
Nachweise sind im Anhang 7 unter Kapitel 1 einzufügen.
EK05 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die hier aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage B14 des Pflichtenhefts.
Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage B01 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Einhaltung Informationssicherheit, Informatiksicherheit und Datenschutz
Der Anbieter garantiert die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informationssicherheit, der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes im Rahmen der gesamten Leistungserbringung, ungeachtet, ob sie vor Ort oder anderswo stattfindet. Der Anbieter bestätigt, dass sein Produkt die technischen Vorgaben und Standards der Bundesverwaltung bezüglich Sicherheit erfüllen wird und dass er während der Realisierungsphase das Sicherheitskonzept (ISDS-Konzept) gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellt und sein Produkt dementsprechend konfiguriert. Dabei gelten insbesondere die folgenden Vorgaben (nicht abschliessend):
- Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG];
- Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG];
- Verordnung vom 25. November 2020 über die digitale Transformation und die Informatik [VDTI];
- Verordnung vom 27. Mai 2020 über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung [CyRV];
- Verordnung vom 4. Juli 2007 (Stand am 1. Januar 2021) über den Schutz von Informationen des Bundes (ISchV).
- Vorgaben des NCSC vom 1. März 2022 zum Si001 – IT-Grundschutz in der Bundesverwaltung (gemäss Beilage B08);
- Weisung Informationssicherheit BAR (gemäss Beilage B09).
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Supportorganisation
Der Anbieter bestätigt vorbehaltslos, dass er spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme über eine entsprechende Organisation verfügt, damit er die Supportleistungen und entsprechende Leistungen und Ergebnisse wie im Kapitel 3.4.2 des Pflichtenheftes dargestellt, vollständig erfüllen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11 Offenlegung von Informationen
Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche für die Anwendungssicherheit und den Betrieb relevanten Informationen, Konzepte und Funktionen in Bezug auf Speicherung und Verwaltung der Daten, Authentisierung, Autorisierung sowie Verschlüsselung und Auswirkungen auf den Betrieb/Betriebsrisiken dem Auftraggeber zur Einsicht und zur Prüfung offenzulegen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12 Arbeitsort
Der Anbieter ist bereit, soweit dies aus betrieblichen, kundenspezifischen und/oder Sicherheitsgründen notwendig ist, einzelne Leistungen gemäss Pflichtenheft an den Standorten der Bundesverwaltung im Raum Bern zu erbringen. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT sowie beim Schweizerischen Bundesarchiv BAR.
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.
Der Anbieter verfügt über die nötigen Aufenthaltsbewilligungen für die angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13 Personalverleih
Die zum Einsatz kommenden Mitarbeitenden sind entweder bei der Anbieterin angestellt oder arbeiten als Subunternehmer in ihrem Namen. Personalverleihfirmen dürfen nicht als Anbieterinnen auftreten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK14 Akzeptanz des Orts der Verwaltung der Dokumente
Der Anbieter ist bereit, für die Verwaltung der Projekt- und Betriebsdokumente einzig die Geschäftsverwaltungssoftware des Auftraggebers zu verwenden (Acta Nova resp. SharePoint). Der Anbieter kann für eine allfällige Einarbeitung in diese Systeme keine Aufwände geltend machen; er hat diese in sein Angebot einzukalkulieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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