Ausschreibung 1313925: Cloud-Service für räumliche Leitungsplanung
Publiziert am: 27. Februar 2023
Swissgrid AG
Zur Optimierung der Trasseefindung von Hochspannungsleitungen und zur effizienten Leitungsplanung soll im Rahmen dieser Ausschreibung eine Standardsoftware beschafft werden, die die Anforderungen von Swissgrid abdeckt und in einem 2. Schritt um ein von Swissgrid vordefiniertes Modul erweitert werden soll. Weitere Entwicklungen nach Entwicklung des Zusatzmoduls sollen optional möglich sein. Der Auftrag umfasst somit die Softwarelizenzen, Hosting und Wartung für das bestehende Softwareprodukt, die Kosten für die Weiterentwicklungen sowie weitere Dienstleistungen wie z.B. Datenaufbereitung, Migrationsarbeiten, Schulung über 5 Jahre.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Alle Leistungen sind in eigenen Räumlichkeiten der Anbieterin (off-site) sowie ausschliesslich nach vorgängiger Vereinbarung bei Swissgrid in Aarau (on-site) zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. Februar 2023 | Publikationsdatum | |
27. Februar 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen sind die im Merkblatt aufgeführten Angaben an ausschreibungen-IT@swissgrid.ch zu senden und es ist nach Registrierung im SAP Ariba Network die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung in SAP Ariba Sourcing zu akzeptieren. |
17. März 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. März 2023 | Frist für Fragen | Die Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich über die Ariba Event Messenger Funktion oder per Mail an ausschreibungen-IT@swissgrid.ch mit dem beigelegten Dokument C4_Fragenkatalog laufend eingereicht werden. |
17. April 2023 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Die Angebote dürfen nicht persönlich bei Swissgrid abgegeben oder physisch per Post eingereicht werden. |
18. April 2023 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Die Angebote dürfen nicht persönlich bei Swissgrid abgegeben oder physisch per Post eingereicht werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 | ZK1 Preis |
40 | ZK2 Qualität und Umfang der angebotenen Leistungen |
5 | ZK3 Kurzprofil der Schlüsselpersonen |
5 | ZK4 Nachhaltigkeit |
5 | ZK5 Vorbehalte zum Vertrag |
15 | ZK6 Anbieterpräsentation |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
- EK1 Lieferantenqualifizierung im Ariba Business Network für die Warengruppe "Softwareentwicklung"
- EK2 Angaben zum Angebot
- EK3 Grundsätzliche Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
- EK4 Einsatz von Schlüsselpersonen mit Sprachkompetenz Deutsch
- EK5 Referenzen
- EK6 Dienstleistungserbringung am Swissgrid Standort Aarau
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gemäss Ausschreibungsunterlagen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und in der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts, sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
simap.ch
Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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