Zuschlag 1313661: (b22040) Zollikofen, EHB, HG Instandsetzung - Beleuchtung / BKP 233

Publiziert am: 30. März 2023

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte die Firma Zumtobel Licht AG die höchste Punktzahl.
Somit erhält den Zuschlag für das Los 2 die Firma Zumtobel Licht AG, da der Anbieter neben einem attraktiven und vorteilhaftem Angebot ebenfalls energieeffiziente Leuchten offeriert hat. Der Energieverbrauch im Betrieb und im Stand-By Modus, sind in die Bewertung des Zuschlagskriterium 1 «massgeblicher Gesamtpreis» eingeflossen.
Bei der anonymen Bemusterung der Beleuchtung (Zuschlagskriterium 2: Produktqualität) konnte der höchste Wert erzielt werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 31500000: Elektrische Lampen und Leuchten
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Allgemeine Räume

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
55 % ZK 1 Massgeblicher Gesamtpreis (Angebotspreis inkl. Lebenszykluskosten)
15 % A Produkt-Gestaltung
15 % B Konstruktion
15 % C Montage- und Unterhaltsaufwand

Berücksichtigte Anbieter

Zumtobel Licht AG, Zürich
CHF 30,092

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 09.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 199 Tage

Datum des Zuschlags:

27.03.2023


Anzahl Angebote:

7


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch